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Pressemitteilungen - Förderungen

Nr. 424 vom 18.12.2018

Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderprogramm
Über 1,6 Millionen Euro für 6 Mietwohnungen in Unterammergau

Die Gemeinde Unterammergau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, möchte in der Breitenau 15 in Unterammergau 6 Mietwohnungen bauen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 1.625.900 Euro bewilligt. Davon werden 601.000 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 1.024.800 Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro.

 

Auf dem gemeindeeigenen Grundstück werden 6 seniorengerechte, familienfreundliche und barrierefreie Wohnungen errichtet. Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Daher ist ein Wohnungsmix von Zwei- und Dreizimmerwohnungen mit ebenerdigen Stellplätzen geplant. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und über einen Aufzug auch barrierefrei erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

 

Im Jahr 2017 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bisher insgesamt 75 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. In dem neuen Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

 

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bauministerium der zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.





Pressesprecherin:

Verena Gros

Dienstgebäude:

Maximilianstraße 39
80538 München
U4/U5 Haltestelle Lehel

Telefon:

089 2176-2999
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