Naturschutz
Sachgebiet 51

Das Sachgebiet Naturschutz nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, um die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die Erholungsqualität der Landschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Als höhere Naturschutzbehörde erstellt das Sachgebiet Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte und koordiniert und unterstützt Naturschutzprojekte. Das Sachgebiet nimmt zu Eingriffsplanungen Stellung und erteilt naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen. Zudem veranlasst die höhere Naturschutzbehörde Maßnahmen, die zum Schutz und zur Pflege von bedrohten Tier- und Pflanzenarten erforderlich sind. Ferner unterstützt sie Landschaftspflegemaßnahmen, die über Förderprogramme der EU und des Landes finanziert werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit organisiert das Sachgebiet u. a. Ausstellungen zu Naturschutzthemen.
Die höhere Naturschutzbehörde hat die Aufgabe, an der Umsetzung der Naturschutzgesetze mitzuwirken.
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- Informationsplattform Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (UNB) (der Sachgebiete 55.1 und 51)
- Informationsplattform Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LPV, private Maßnahmeträger) (der Sachgebiete 55.1 und 51)