Planfestellungsbeschlüsse
Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren und hat Konzentrationswirkung, das heißt sie umfasst und ersetzt grundsätzlich alle, nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen, öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben.
Planung und Bau
Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
- 3. Start - und Landebahn
- Eisenbahngesetze, U-Bahn / Straßenbahn
- Energieversorungsleitungen
- Luftverkehrsrecht
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Deponien
- Lärmaktionsplanung
- Luftreinhalteplanung
- Rohrleitungsanlagen
- Kraftwerk der OMV in Haiming
- Flutpolder Riedensheim
- Hochwasserrückhaltebecken Feldolling