Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung
Der Bund fördert Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Es können Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen sowie Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus gefördert werden.
Zweck
Das Kommunalinvestitionsprogramm dient der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.
Gegenstand
Gefördert werden
- energetische Sanierung von Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur, kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der Weiterbildung, kommunalen sozialen Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugendzentren sowie kommunalen Verwaltungsgebäuden
- Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den oben genannten Einrichtungen und Gebäuden. Aufgrund von Vorgaben des Bundes muss den Maßnahmen eine städtebauliche Grundkonzeption zur barrierefreien Gestaltung und Erschließung zugrunde liegen. Dies gilt nicht für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,
- städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum,
- städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt waren finanzschwache Gemeinden, Landkreise und Bezirke.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind die für die Maßnahmen erforderlichen Ausgaben.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 34.1 - Städtebau, Bauordnung - Westliche Landkreise, Stadt Ingolstadt und Landeshauptstadt München (ohne Städtebauförderung)
Ansprechpartner
Höllerer, Hannelore - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2649
Fax +49 (0)89 2176-402649
E-Mail hannelore.hoellerer@reg-ob.bayern.de
Rasp, Volker - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent
Telefon +49 (0)89 2176-2261
Fax +49 (0)89 2176-402261
E-Mail volker.rasp@reg-ob.bayern.de
Prof. Schiebel, Christian - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2216
Fax +49 (0)89 2176-402216
E-Mail staedtebau@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 34.2 - Städtebau, Bauordnung - Östliche Landkreise, Stadt Rosenheim und Landeshauptstadt München (Städtebauförderung)
Ansprechpartner
Bötsch, Maxi
Weitere stellvertretende Sachgebietsleiterin, Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2487
Fax +49 (0)89 2176-402487
E-Mail maxi.boetsch@reg-ob.bayern.de
Imhof, Ralph - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2579
Fax +49 (0)89 2176-402579
E-Mail staedtebau@reg-ob.bayern.de
Metzner, Christian - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent
Telefon +49 (0)89 2176-2566
Fax +49 (0)89 2176-402566
E-Mail christian.metzner@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Voraussetzung war eine Aufnahme in das Förderprogramm im 1. Halbjahr 2016. Dazu war der Antragstellung ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, dessen Bewerbungsfrist am 15. Februar 2016 endete.
Der Antragstellung ging ein Bewerbungsverfahren voraus. Gemeinden und Gemeindeverbände, die die Antragsberechtigung erfüllen, konnten sich mit ihren Projekten direkt bei den jeweiligen Bezirksregierungen um Aufnahme in das Förderprogramm bewerben. Die Bewerbungsfrist endete am 15. Februar 2016.
Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch bis 30. Juni 2022.
Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle spätestens bis 30. Juni 2022 vorzulegen.
- Grundstücknachweise
Grundbuchblattabschrift nach dem neusten Stand, Kaufvertrag oder Erbbaurechtsvertrag - Bautechnische Unterlagen
Lageplan (M 1:1.000), Bauzeichnungen (M 1:100), Wohnflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raums, Kostenberechnung nach DIN 276 - Kreditaufnahmebeschluss des zuständigen Organs in Kopie mit Beglaubigungsvermerk im Original
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 34.1 - Städtebau, Bauordnung - Westliche Landkreise, Stadt Ingolstadt und Landeshauptstadt München (ohne Städtebauförderung))
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 34.2 - Städtebau, Bauordnung - Östliche Landkreise, Stadt Rosenheim und Landeshauptstadt München (Städtebauförderung))
- Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsförderungsrichtlinien - KInvFR) - IIC1/6-4740.1-001/15; AllMBl. 2015 S. 496; 2330-I
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage