Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Genehmigung
Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne bedürfen der Genehmigung durch die hierfür jeweils zuständige Behörde.
Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne dürfen nur in Kraft gesetzt werden, wenn sie genehmigt wurden. Die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ist immer genehmigungspflichtig. Bebauungspläne sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, wobei die Genehmigungspflicht auch insoweit wiederum entfällt, wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§§ 13a, 13b BauGB) aufgestellt wird.
Die Genehmigung für die Pläne kreisangehöriger Gemeinden erteilen die Landratsämter. Handelt es sich um Pläne und Satzungen kreisfreier Städte oder Großer Kreisstädte ist für die Entscheidung über die Genehmigung die jeweilige Regierung zuständig. Einzelheiten regelt die Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau).
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der Plan oder die Satzung nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist oder dem Baugesetzbuch oder sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 34.1 - Städtebau, Bauordnung - Westliche Landkreise, Stadt Ingolstadt und Landeshauptstadt München (ohne Städtebauförderung)
Ansprechpartner
Höllerer, Hannelore - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2649
Fax +49 (0)89 2176-402649
E-Mail hannelore.hoellerer@reg-ob.bayern.de
Rasp, Volker - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent
Telefon +49 (0)89 2176-2261
Fax +49 (0)89 2176-402261
E-Mail volker.rasp@reg-ob.bayern.de
Prof. Schiebel, Christian - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2216
Fax +49 (0)89 2176-402216
E-Mail staedtebau@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 34.2 - Städtebau, Bauordnung - Östliche Landkreise, Stadt Rosenheim und Landeshauptstadt München (Städtebauförderung)
Ansprechpartner
Bötsch, Maxi
Weitere stellvertretende Sachgebietsleiterin, Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2487
Fax +49 (0)89 2176-402487
E-Mail maxi.boetsch@reg-ob.bayern.de
Imhof, Ralph - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2579
Fax +49 (0)89 2176-402579
E-Mail staedtebau@reg-ob.bayern.de
Metzner, Christian - stellvertretender Sachgebietsleiter
Referent
Telefon +49 (0)89 2176-2566
Fax +49 (0)89 2176-402566
E-Mail christian.metzner@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
- § 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Genehmigung des Flächennutzungsplans
- § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV)
- § 2 ZustVBau