Maßnahmenprogramme der Wasserrahmenrichtlinie; Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt. Der Beteiligungsinhalt, die Auslegungsfristen und Auslegungsort der Anhörungsdokumente werden veröffentlicht.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für eine gemeinsame europäische Wasserpolitik. Ziel ist die Erreichung des guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers nach einheitlichen Kriterien in ganz Europa. Dabei wird nicht nur die Qualität des Wassers, sondern auch die Struktur und das Umfeld der Gewässer mit einbezogen.
Die Umwelt- und Bewirtschaftungsziele nach Art. 4 WRRL sollen durch flussgebietsbezogene, grenzüberschreitende Bewirtschaftungsplanung erreicht werden. Die Hauptinstrumente der Bewirtschaftungsplanung sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die durch die Bundesländer bzw. Flussgebietsgemeinschaften erarbeitet werden.
Zur Schwerpunktsetzung der Bewirtschaftungsplanung in den einzelnen Flussgebieten werden im Rahmen der Bestandsaufnahme die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung identifiziert. Aufbauend auf den in der Bestandsaufnahme ermittelten Belastungen werden dann die weiteren Arbeitsschritte bis hin zur Maßnahmenplanung für die einzelnen Gewässer durchgeführt. Die Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte erfolgt abschließend in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.
Um die Interessen und Vorschläge der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigen zu können, ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess ein wesentlicher Baustein.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet neben den angebotenen Veranstaltungen für Verbände, für Träger öffentlicher Belange und für Maßnahmenträger ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt, an dem sich auch die breite Öffentlichkeit beteiligen kann.
Die Regierungen veröffentlichen in Ihren Amtsblättern dazu den Beteiligungsinhalt, die Auslegungsfristen und Auslegungsort der Anhörungsdokumente.
Ziel ist die angemessene Berücksichtigung von Interessen und Vorschlägen der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung. Inhalte und Termine der Anhörungen sind in § 83 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsanhörung wird jeweils im Kapitel 9 der Bewirtschaftungspläne zusammenfassend berichtet.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 52 - Wasserwirtschaft
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Wasserwirtschaft
Telefon +49 (0)89 2176-0
Fax +49 (0)89 2176-2914
E-Mail wasserwirtschaft@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
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Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
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keine
Der Verfahrensablauf wird in der entsprechenden Veröffentlichung zur Beteiligung bekannt gegeben.
Die Bearbeitungsdauer wird in der Ablaufplanung des jeweiligen Beteiligungsschrittes festgelegt.
Die Fristen werden in der entsprechenden Veröffentlichung zur Beteiligung bekannt gegeben.
keine