Umweltbildung; Beantragung einer Förderung für die Errichtung und Pflege von Naturlehrpfaden
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Errichtung und Pflege von Naturlehrpfaden
Zweck
Durch die Zuwendungen können Lehr- und Erlebnispfade (Naturlehrpfade) gemäß dem Leitbild für nachhaltige Entwicklung neu angelegt, wiederhergerichtet und/oder erweitert werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können gemeinnützige Vereine und Verbände erhalten, kirchliche Träger, kommunale Körperschaften und ihre Zusammenschlüsse, Stiftungen (kommunal geprägt), Träger von staatlich anerkannten Umweltstationen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, jedoch keine natürlichen Personen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderfähig sind Sachausgaben für Tafeln, Verankerungen, interaktive Elemente sowie Begleitmaßnahmen im direkten Umfeld einer Lehr- und Erlebnispfadstation (z.B. Überdachungen, Sitzgelegenheiten, Verbesserung des Zugangs etwa durch Holzstege, etc.) sowie Ausgaben für die Konzeption und Umsetzung von Lehr- und Erlebnispfaden inkl. der Erarbeitung umweltpädagogischer Begleitmaterialien durch externe Auftragnehmer.
Bei erfahrenen Umweltbildungseinrichtungen können auch Personalausgaben von angestellten Fachkräften bis zu den bei der Förderung von Umweltstationen üblichen Höchststundensätzen gefördert werden.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Für die Wiederherrichtung/Erweiterung von Lehrpfaden beträgt der Höchstfördersatz 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Neuanlage eines Lehrpfades beträgt der Höchstfördersatz zwischen 50 Prozent (%) und (in Ausnahmefällen) bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Frau Mayer
Förderung der Umweltstationen, Förderung von Lehr- und Erlebnispfaden, Förderung Jugendsozialarbeit trifft Bildung für nachhaltige Entwicklung
Telefon +49 (0)89 2176-2962
Fax +49 (0)89 2176-402962
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.deDie allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Lehrpfade müssen ein stimmiges Konzept und anspruchsvolle fachliche Inhalte aufweisen. Gefördert werden können nur Lehrpfade, die außerhalb eines Naturparks liegen und der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen.
Anträge sind unter Verwendung des "Antragsformulars-Lehrpfade" und der darin enthaltenen Anlage 1 "Ausgabenkalkulation" beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Referat 66 zu stellen.
Abgabefrist für die im Folgejahr durchzuführenden Maßnahmen ist immer der 30. November des laufenden Jahres.
Das StMUV prüft ggf. in Absprache mit der zuständigen Regierung die Förderwürdigkeit der Anträge und entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Anträge und die Höhe des Fördersatzes. Anschließend übergibt das StMUV die vollständigen Antragsunterlagen mit einer fachlichen Bewertung an die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde). Diese erstellt daraufhin die entsprechenden Bewilligungsbescheide und vollzieht sämtliche Verfahrensschritte bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung.
- Ausgabenkalkulation
(siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare") - Projektskizze
- detaillierter Finanzierungsplan
- Darstellung der finanziellen Verhältnisse unter Vorlage der aktuellen Jahresbilanz und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit (Nichtkommunen)
- Formular "Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens"
(siehe unter "Formulare")
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Erläuterungen zur Errichtung von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens - Förderbereich "Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur" aus Mitteln des Umweltfonds
- Auszahlungsantrag Umweltbildung
- Verwendungsnachweis Umweltbildung