Maßnahmen gegen Mangel an antibiotischen Säften für Kinder - Allgemeinverfügung erleichtert Einfuhr geeigneter Arzneimittel

Vor dem Hintergrund des festgestellten Versorgungsmangels von antibiotikahaltigen Säften für Kinder ermöglicht eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern, dass Apotheken, Zweigapotheken, krankenhausversorgende Apotheken, Krankenhausapotheken und Großhändler Antibiotikasäfte für Kinder ohne zusätzliche Genehmigung importieren können, die in Deutschland zwar nicht zugelassen sind, jedoch in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich des AMG verbracht werden, oder wenn die zuständige Bundesoberbehörde festgestellt hat, dass die Qualität der Arzneimittel gewährleistet ist und ihre Anwendung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zur Vorbeugung oder Behandlung der jeweiligen Erkrankung erwarten lässt.

Um die Patientensicherheit bei der Anwendung dieser Arzneimittel bei der vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, sind die für die sichere Anwendung notwendigen Informationen in deutscher Sprache in geeigneter Weise dem Arzneimittel beizufügen. Alternativ können die für die sichere Anwendung notwendigen Informationen in deutscher Sprache digital zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall ist dem Arzneimittel ein Hinweis auf die Abrufmöglichkeit beizufügen. Die Importe sind der Regierung von Oberbayern anzuzeigen, damit behördlich nachvollziehbar bleibt, welche konkreten Arzneimittel importiert wurden.

Verlängerung und Änderung der Allgemeinverfügung – Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 15 Sonderausgabe vom 2. Juni 2023

Allgemeinverfügung zum Inverkehrbringen von antibiotikahaltigen Säften für Kinder auf Grundlage des § 79 Abs. 5 AMG – Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 12 Sonderausgabe vom 2. Mai 2023