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Nr. 452 vom 05.09.2012Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für den Ausbau der
Tank- und Rastanlage Samerberg Süd an der Bundesautobahn A 8
Der Ausbau der bereits bestehenden Tank- und Rastanlage Samerberg Süd soll die unzureichende Stellplatzsituation für Pkw- und Lkw-Fahrer verbessern. Die aktuell an der Tank- und Rastanlage wegen des anwachsenden Verkehrs auf der Bundesautobahn A 8 Ost vorherrschende Situation hat in der Vergangenheit bereits zu mehreren Unfällen geführt, da Lkw aufgrund von Stellplatzmangel auf Aus- und Einfädelspuren geparkt wurden. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt den Plan für den Ausbau genehmigt. Statt der bisher vorhandenen 24 Stellplätze für Pkw und 12 Stellplätze für Lkw sollen auf der Tank- und Rastanlage Samerberg Süd künftig 99 Parkstände für Pkw, 60 für Lkw, 13 Stellplätze für Busse und Pkw mit Anhänger sowie 5 Kurzzeitstellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Die Regierung von Oberbayern hat die Einwendungen der Interessensgemeinschaft Wohnen an der Rastanlage Samerberg Süd und weiterer fünf privater Einwender sowie die Stellungnahmen von 14 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte über Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz sowie insbesondere zur Ausgestaltung der Einfriedung der Anlage. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit zwei insgesamt 0,939 Hektar großen Flächen ausgeglichen. Ein großer Teil der Ausgleichsfläche wird künftig als Streuobstwiese gestaltet werden.
An der Rastanlage ist ferner für Großraum- und Schwertransporte ein Längsparkstreifen von ca. 230 Metern Länge vorgesehen. Es wird eine vollständige Neuaufteilung der vorhandenen Parkflächen vorgenommen, die eine deutliche Trennung der Parkflächen für Pkw, Lkw und Busse vorsieht. Darüber hinaus ist ein Umtausch der Betankungsfelder der im Übrigen unverändert bleibenden Tank- und Raststätte vorgesehen um gefährliche Kreuzungsvorgänge zu vermeiden.
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in der Gemeinde Rohrdorf zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab dem 5. September 2012 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.


