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Nr. 015 vom 10.01.201265 Stiftungen durch Regierung von Oberbayern in 2011 neu anerkannt
Hillenbrand: „Zahl der Stiftungen hat sich seit 2000 verdoppelt“
„Der Trend zum gemeinnützigen Stiften hält auch in Oberbayern weiter an. Die Regierung von Oberbayern hat im vergangenen Jahr 65 neue Stiftungen staatlich anerkannt. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Gesamtzahl der rechtsfähigen Stiftungen in Oberbayern damit von 733 auf nunmehr 1457 Stiftungen nahezu verdoppelt. Deren Gesamtkapital, aus dessen Erträgen im Wesentlichen die jeweils verfolgten gemeinnützigen Zwecke finanziert werden, beträgt zusammen genommen allein in Oberbayern 3,9 Milliarden Euro“, freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand über diese aktuelle Zahlen. Der Entschluss eine Stiftung zu errichten ist ein bedeutsamer Schritt in Richtung einer aktiven Bürgergesellschaft. Hillenbrand: “Darunter ist eine Gesellschaft zu verstehen, in der sich am besten jeder Einzelne nach jeweiligen Kräften eigenverantwortlich und nachhaltig auf sozialem, wissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet engagiert. Dabei kann und soll das Engagement von Stiftern zwar staatliches Engagement nicht ersetzen, wird aber in erfreulicher Weise zunehmend mit zu dem Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält“.
Mit 38 neuen Stiftungen ist die Landeshauptstadt München Spitzenreiter in Oberbayern. Jeweils drei Stiftungen wurden in den Landkreisen Freising und München errichtet. Insgesamt 21 Stiftungen haben ihren Sitz in einem der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf a.Inn, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Rosenheim, Starnberg, Traunstein und Weilheim-Schongau bzw. in der kreisfreien Stadt Ingolstadt gewählt. Die Regierung von Oberbayern ist damit derzeit für 1457 rechtsfähige Stiftungen zuständig. Allein 945 Stiftungen entfallen auf die Region München, die zugleich auch die höchste Stiftungsdichte pro Einwohner aufweist.
Die mit der Stiftungsaufsicht befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern beraten bei der Anerkennung neuer Stiftungen und unterstützen auch alle bestehenden Stiftungen, damit der Stiftungszweck satzungsgemäß erfüllt wird. Die Stiftungen fördern vor allem soziale Zwecke wie Erziehung, Ausbildung, Jugend- und Altenhilfe sowie das Gesundheitswesen, daneben aber auch Forschung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Umweltschutz sowie Sport. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Grundstockvermögen sollte mindestens 50.000 bis 100.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist auch abrufbar.


