Pressemitteilungen
Nr. 855 vom 02.12.2011Lärmaktionsplan „Haupteisenbahnstrecken in Tuntenhausen“
Bürgerinnen und Bürger können sich zum Planentwurf äußern
Der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken in der Gemeinde Tuntenhausen, Landkreis Rosenheim, den die Regierung von Oberbayern gemeinsam mit der Gemeinde Tuntenhausen erstellt hat, liegt jetzt im Entwurf vor. Er ist ab Montag, 05. Dezember 2011 im Internet zu finden. Der Planentwurf kann auch persönlich während der Dienstzeiten eingesehen werden ab 05. Dezember 2011 bis einschließlich 05. Januar 2012 bei der Regierung von Oberbayern, Bibliothek, Maximilianstraße 39, 80538 München, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr. Eine Mitnahme ist nicht möglich. Der Zugang ist behindertengerecht.
Zusätzlich kann der Planentwurf eingesehen werden bei der Gemeinde Tuntenhausen, Zimmer Nr. 5, Graf-Arco-Straße 18, 83104 Tuntenhausen, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr. Im Internet sind die Informationen abrufbar.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, sich konkret mit den vorgesehenen Maßnahmen zu befassen und bis 19. Januar 2012 weitere Vorschläge, Anmerkungen oder eigene Beiträge unter dem Stichwort „Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken Gemeinde Tuntenhausen“ bei der
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 50
80534 München
oder per E-Mail unter der Adresse (technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de)
einzureichen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht in den §§ 47a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz hat zum Ziel, die Lärmbelastung der Bevölkerung unter anderem an stark befahrenen Haupteisenbahnstrecken durch Lärmkarten zu erfassen und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger Strategien zur Lärmminderung aufzuzeigen. Dabei kommen grundsätzlich Maßnahmen an der Lärmquelle (Fahrzeug, Schiene), im Lärm-Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) und am Schutzobjekt (Schallschutzfenster) in Frage. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Vorschläge werden bewertet und bei der Erstellung des endgültigen Plans angemessen berücksichtigt. Der endgültige Lärmaktionsplan bedarf, soweit er Maßnahmen mit Einfluss auf den Eisenbahnverkehr enthält, des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Gemeinde Tuntenhausen.
Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung finden Sie im Internet.


