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Nr. 599 vom 08.09.2011Variobahn der MVG München :Alle Kraft in schnelle Zulassung stecken
(zur Süddeutschen Zeitung vom 08.09.2011 „Vom Werk aufs Abstellgleis“)
Seit dem 19. Juli 2010 sind die von der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG beschafften Variobahnen des Typs S 1.4 im Münchner Trambahnnetz nicht mehr auf der Schiene, nachdem sie zunächst seit Anfang Dezember 2009 auf der Linie 20 / 21 gefahren waren. Die MVG hatte die von den Gutachtern festgelegten Auflagen nicht abgearbeitet und konnte auch sonst die weiteren nötigen Nachweise zur Betriebssicherheit nicht vorlegen.
Das Zulassungsverfahren für diese Fahrzeuge und weitere von der MVG angeschaffte Variobahnen des veränderten Typs S 1.5 lief seitdem weiter, konnte aber mangels ausreichender Nachweise zur Betriebssicherheit der Bahnen bisher nicht abgeschlossen werden. Ziel der technischen Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern bleibt jedoch weiter, dass in weiterer enger Abstimmung mit der MVG (die derzeit zahlreiche Detailnachweise erstellt) die Prüfung zu Ende führt, so dass die Fahrplanumstellung bei der Münchner Straßenbahn zum 11. 12. 2011 mit neuen Variobahnen erfolgen kann. Deshalb muss alle Kraft in die Nachweiserstellung und –prüfung gesteckt werden. Eine vorläufige Inbetriebnahme zum Dezember 2011 erscheint aus heutiger Sicht möglich. Allerdings sind wir letztlich auf die Vorlage der maßgeblichen Unterlagen angewiesen, um eine positive Entscheidung treffen zu können. Nach wie vor liegen derzeit auch nicht die mindestens für eine vorläufige Wiederinbetriebnahme erforderlichen übergeordneten Nachweise zur Sicherheit der Fahrzeuge und zur Sicherheit deren Betriebs auf dem Münchner Straßenbahnnetz vor. Dies sind zum einen Sicherheitsnachweise zum Fahrzeug selbst (z.B.: Entgleisungssicherheit, Festigkeit der Bremskomponenten) und zum anderen Kompatibilitätsnachweise mit den bestehenden Betriebsanlagen in München (z.B.: Tragfähigkeit von Brücken und Oberbau). Da sich Streckennetze hinsichtlich örtlich unterschiedlicher Gleisarchitektur bei Radien, Steigungen etc. erheblich unterscheiden können und die konkrete Tragfähigkeit der Brücken und die Belastbarkeit des Unterbaus für diese etwa 60 Tonnen schweren Fahrzeuge gewährleistet sein muss, kann dabei nicht einfach auf Praxiserfahrungen auf Streckennetzen anderer Städte zurückgegriffen werden. Bei dem von der MVG scheinbar besonders problematisch erachteten Nachweis für die Tragfähigkeit der Brückenbauwerke gilt Folgendes: Sobald das Baureferat der Landeshauptstadt München der MVG eine Überfahrtgenehmigung für die Bauwerke, die von der Variobahn befahren werden sollen, erteilt hat, ist dieses Hindernis aus dem Weg geräumt.
Grundlagen für die Zulassung sind nicht von der TAB gesetzte Maßstäbe, sondern das bundesweit geltende Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab). Dabei ist der zum Zeitpunkt der Zulassung maßgebende Stand der Normen entscheidend, nicht aber der, der bei der inzwischen jahrelang zurückliegenden Bestellung galt. Damit dürfen also neue oder geänderte Fahrzeuge nur in Betrieb genommen werden, wenn die TAB diese abgenommen hat. Im Sommer/Herbst 2005 hatte die MVG zur Verstärkung ihrer Trambahn-Flotte bei der Firma Stadler (Pankow) den Bau von 14 neuen Fahrzeugen des Typs S1.4 in Auftrag gegeben. Der erste Münchner Wagen wurde am 19.03.09 in einer Präsentationsfahrt auf der Linie 23 der Öffentlichkeit vorgestellt. Hierfür hatte die TAB eine Tageszulassung „Präsentationsfahrt“ mit speziellen Auflagen erteilt.
Vor Aufnahme des Fahrgastbetriebs ist vom jeweiligen Verkehrsbetrieb sowohl die Sicherheit des Fahrzeugs selbst als auch der sichere Betrieb des neuen Fahrzeugs auf der bestehenden Anlage des Verkehrsbetriebs (Kompatibilität) nachzuweisen. Der von der TAB in diesem Zusammenhang beauftragte Gutachter formulierte Mitte September 2009 eine Reihe von Auflagen zum Fahrzeug des Typs S 1.4, die vor Aufnahme des Fahrgastbetriebs von der MVG abzuarbeiten waren. Für die notwendigen Feststellungen zur Betriebssicherheit bediente sich die TAB des Betriebsleiters der MVG als „Sachkundiger Person“, da der TAB zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Personalwechsels kein eigener Mitarbeiter als Sachverständiger zur Verfügung stand. Der Betriebsleiter der MVG bestätigte mit Schreiben vom 01.12.09, dass die Feststellungen hinsichtlich der Betriebssicherheit getroffen wurden, die Fahrzeuge betriebssicher sind und die Auflagen aus dem Gutachten vom September 2009 (auf das sich die MVG aktuell beruft) abgearbeitet wurden. Damit lagen die formalen Voraussetzungen für einen vorläufigen Fahrgastbetrieb vor Erteilung des endgültigen Abnahmebescheids vor.
Nachdem der TAB ab 01.04.10 wieder ein Mitarbeiter als Sachverständiger für Fahrzeuge zur Verfügung stand, wurden die vorhandenen Nachweise zur Betriebssicherheit der Fahrzeuge, insbesondere die Abarbeitung der Auflagen aus dem Gutachten geprüft. Im Ergebnis stand am 14.06.10 fest, dass diese Auflagen aus dem September 2009 nicht abgearbeitet waren und auch die nötigen Nachweise zur Kompatibilität der neuen Fahrzeuge nicht vorlagen. Daraufhin hat die TAB mit Schreiben vom 17.06.10 die notwendigen Nachweise eingefordert, hierfür eine Frist bis zum 15.07.10 eingeräumt und andernfalls die Einstellung des vorläufigen Betriebs angeordnet. Nachdem die eingeforderten Nachweise bis zum 15.07.10 nicht vorlagen, hat die MVG die Variobahn am 19.07.10 selbst außer Betrieb genommen.
In enger und seit Monaten nahezu täglicher Abstimmung mit der TAB erarbeitet die MVG derzeit unter Einbeziehung des Fahrzeugherstellers, weiterer Zulieferer und externer Sachverständiger die für eine vorläufige Inbetriebnahme erforderlichen Unterlagen mit dem Ziel, die neuen Fahrzeuge der Variobahn ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 auf der Linie 20/21 vorläufig in Betrieb nehmen zu können. Bis heute ist aber die Abarbeitung der Auflagen aus dem Gutachten vom 11.09.09 nicht vollständig erfolgt. Verzögernd wirkte sich auch aus, dass erst Mitte März der Regierung von Oberbayern mitgeteilt wurde, dass es sich bei lediglich vier der bestellten Straßenbahnen um die bisher bekannte Variobahn vom Typ S 1.4 handelt und bei zehn weiteren Zügen der veränderte Typ S 1.5 bestellt wurde.


