Luftamt Südbayern
Sachgebiet 25
Lizenzen und Berechtigungen
Hinweis
Seit dem 01.02.2009 sind die Lehrberechtigten verpflichtet, die Lizenzführende Stelle nach JAR-FCL 1.024(a)(2) deutsch über den Eintrag unter Punkt XII auf der Rückseite der Lizenz über den Fortbestand der Fähigkeiten nach JAR-FCL 1.245(c)(1)(ii) deutsch für die Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk, für Reisemotorsegler und für einmotorige Wasserflugzeuge schriftlich in Kenntnis zu setzen. Um den Lehrberechtigten diese Mitteilungspflicht zu erleichtern, bietet das Luftamt Südbayern ein entsprechendes Formblatt "Mitteilung an die Lizenzführende Stelle gemäß JAR-FCL 1.024(a)(2) deutsch" an. Sie finden das Formular im Abschnitt "Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen". Wir bitten, das Formblatt jeweils vollständig ausgefüllt zu übersenden und die einzelnen Hinweise im Formblatt zu beachten.
Verlängerung / Erneuerung von Lizenzen |
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| Mitteilung über Verlängerung nach JAR-FCL 1.024 (a) (2) deutsch |
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| Antrag auf Verlängerung / Erneuerung der Lizenz / Berechtigung |
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| Antrag auf Verlängerung / Bestätigung der Voraussetzungen durch Fluglehrer mit ausländischer Lizenz/Berechtigung |
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Verlängerungen / Erneuerungen von Lehrberechtigungen |
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| Lehrberechtigung für Flugausbildung - Flugzeug / FI(A) |
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| Lehrberechtigung für Flugausbildung - Hubschrauber / FI(H) |
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| Lehrberechtigung für Klassenberechtigung (Flugzeuge mit einem Piloten) / CRI(SPA) |
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| Lehrberechtigung PPL(A-nat), Lehrberechtigung PPL(C), Lehrberechtigung PPL(D) |
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Erwerb von zusätzlichen Berechtigungen |
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Nachtflugqualifikation PPL(A)
(JAR-FCL 1.125 (c) deutsch / § 83 LuftPersV)
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Nachflugqualifikation PPL(H)
(JAR-FCL 2.125 (c) deutsch)
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Kunstflugberechtigung
(§ 81 LuftPersV)
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| Erwerb CVFR-Berechtigung (§ 82 LuftPersV) / Umschreibung in JAR-FCL-Lizenz |
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Schleppberechtigung ohne Fangschlepp
(§ 84 Abs. 2 LuftPersV)
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Erweiterung der Lizenz für Freiballonführer
(§ 48 LuftPersV)
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Erlaubnis zum Führen von Freiballonen gewerbsmäßig
(§ 46 Abs. 5 LuftPersV)
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| Weitere Startarten für Segelflugzeuge (§ 40 LuftPersV) |
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| Berechtigungen 3a/3b LuftPersV |
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