Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Sachgebiet 55.2
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Bitte beachten:
Wir bitten Sie davon Kenntnis zu nehmen, dass wir aus Zeitgründen den bisherigen Service der Kopienanfertigung nicht mehr bieten können. Wir verfügen über keinen Münzkopierer, so dass auch im Hause keine Kopien angefertigt werden können.
Um die Abwicklungsprozesse für Sie und uns so kurz wie möglich zu halten, bringen/schicken Sie die Unterlagen wie in den Anträgen gefordert. Für alle bei uns zu verbleibenden Unterlagen sind Kopien mitzubringen/zu schicken.
Anträge |
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- zur Anrechnung von Studienzeiten u.a.
- neue ÄAppO - Humanmedizin
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- zur Anrechnung von Studienzeiten, -Leistungen, Prüfungen auf das Studium der Pharmazie
- § 22 Approbationsordnung für Apothekerinnen/Apotheker - AAppO in der Fassung vom 14.12.2000 -
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| - zur Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Zahnmedizin |
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- auf Prüfungszulassung für Psychologische Psychotherapeuten
- PsychTh-APrV -
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- auf Prüfungszulassung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- KJPsychTh-APrV -
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Info- und Merkblätter |
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Anrechnung von Studienzeiten
- Merkblatt; neue ÄAppO -
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| Hinweis zur staatlichen Prüfung für Psychotherapeuten |
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Meldebelege |
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| - für die Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz |
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