Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Sachgebiet 55.2
Approbationen und Erlaubnisse
Herzlich Willkommen auf dem Internetauftritt der Approbations- und Berufserlaubnisstelle der Regierung von Oberbayern
Sie beabsichtigen in Zukunft Ihren Beruf als Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker, Tierärztin/ Tierarzt oder Psychotherapeutin/ Psychotherapeut auszuüben?
Die Ausübung dieser reglementierten Berufe ist nur aufgrund einer gültigen Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) zulässig.
Approbation ermächtigen zur selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Berufserlaubnisse können nur zeitlich und örtlich befristet erteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis möglichst unter Vorlage aller Antragsunterlagen sehr frühzeitig zu stellen, da derzeit aufgrund des konstant hohen Arbeitsaufkommens eine Bearbeitungszeit von in Einzelfällen bis zu acht Wochen bestehen kann.
Die in den Antragsformularen geforderten Beglaubigungen und Übersetzungen aus Deutschland können auch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gefertigt werden. Sofern der Beglaubigungsvermerk nicht auf Deutsch angebracht ist, ist dieser zu übersetzen.
Es besteht somit die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung der Approbation oder einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zu stellen.
Wichtige Informationen (bitte vorher unbedingt beachten)
Zu den Antragsformularen und Merkblättern
- Approbationen
- Berufserlaubnisse
- Certificates of good standing
- Zweitschriften der bereits erteilten Berufszulassungen
- Verzicht auf die erteilte Berufszulassung
Gesetze
- Bundes-Apothekerordnung
- Bundes-Ärzteordnung
- Psychotherapeutengesetz
- Bundes-Tierärzteordnung
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 06.12.2011


