Futtermittelüberwachung Bayern
Sachgebiet 56
Für landwirtschaftliche Betriebe |
||
|
Anträge auf Zulassung für die Herstellung von hofeigenen Futtermischungen unter Verwendung von Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat oder Blutprodukten bzw. von Ergänzungsfuttermitteln mit diesen Komponenten Tierhaltungsbetrieb, der auschließlich Nichtwiederkäuer hält Kosten: 25 Euro |
|
|
|
Tierhaltungsbetrieb, der gleichzeitig Wiederkäuer und Nichtwiederkäuer hält Kosten: 50 bis 75 Euro Hinweis: Diese Zulassung ist auch dann erforderlich, wenn die Nichtwiederkäuerhaltung (z. B. Schweinemast) ein Schwerpunkt des Betriebes ist und daneben noch in geringem Umfang Wiederkäuer gehalten werden (z.B. Ziegen als Streichelzoo für Gäste, Schafe als "Rasenmäher" für Teichböschungen, Gehegehaltung von Wild).
Auch ein reiner Wiederkäuerhalter, der fischmehlhaltige Futtermittel im Rahmen von Fischzucht und -haltung einsetzt, fällt unter die Zulassungspflicht. Die Zulassung ist auch denn erforderlich, wenn die Wiederkäuer nicht in dem Betriebsbereich gehalten werden, in dem die Nichtwiederkäuerhaltung erfolgt. |
|
|
| Meldebogen für die Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung |
|
|
| Meldebogen für die Verfütterung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln an noch nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer |
|
|
Für Hersteller von (Misch-)Futtermitteln und den Futtermittelhandel |
||
|
Antrag auf Zulassung oder Registrierung nach Futtermittelhygiene-Verordnung Kosten: Für Registrierung keine, bei Zulassung je nach Verwaltungsaufwand Anzeige nach § 30a Abs. 1 Futtermittelverordnung (Es genügt eine formlose Anzeige) Kosten: Keine |
|
|
| Antrag auf Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer in einem Betrieb, der auch Futtermittel mit Fischmehl und/oder Di- bzw. Tricalciumphosphat und/oder Blutprodukte für andere Spezies herstellt |
|
|
Für Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen |
||
|
Antrag auf Zulassung oder Registrierung nach Futtermittelhygiene-Verordnung Kosten: Für Registrierung keine, bei Zulassung je nach Verwaltungsaufwand |
|
|
|
Antrag auf Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl und/oder Di- bzw. Tricalciumphosphat und/oder Blutprodukte enthalten Kosten: 50 bis 100 Euro, je nach Verwaltungsaufwand |
|
|
| Vorschlag für die Dokumentation der Herstellung von (Misch-)Futtermitteln im Lohnauftrag |
|
|
Für die Einfuhr von Futtermitteln |
||
| Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE) von Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 |
|
|
| Erklärung für die Einfuhr aus Japan nach VO (EU) Nr. 691/2011 |
|


