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RegOb Internet > Formulare > Gesundheit u. Verbraucherschutz > Futtermittelüberwachung

Futtermittelüberwachung Bayern
Sachgebiet 56

Für landwirtschaftliche Betriebe

   
Anträge auf Zulassung für die Herstellung von hofeigenen Futtermischungen unter Verwendung von Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat oder Blutprodukten bzw. von Ergänzungsfuttermitteln mit diesen Komponenten

Tierhaltungsbetrieb, der auschließlich Nichtwiederkäuer hält
Kosten: 25 Euro
  PDF-Dokument
Tierhaltungsbetrieb, der gleichzeitig Wiederkäuer und Nichtwiederkäuer hält
Kosten: 50 bis 75 Euro
Hinweis: Diese Zulassung ist auch dann erforderlich, wenn die Nichtwiederkäuerhaltung (z. B. Schweinemast) ein Schwerpunkt des Betriebes ist und daneben noch in geringem Umfang Wiederkäuer gehalten werden (z.B. Ziegen als Streichelzoo für Gäste, Schafe als "Rasenmäher" für Teichböschungen, Gehegehaltung von Wild).
Auch ein reiner Wiederkäuerhalter, der fischmehlhaltige Futtermittel im Rahmen von Fischzucht und -haltung einsetzt, fällt unter die Zulassungspflicht.
Die Zulassung ist auch denn erforderlich, wenn die Wiederkäuer nicht in dem Betriebsbereich gehalten werden, in dem die Nichtwiederkäuerhaltung erfolgt.
  PDF-Dokument
Meldebogen für die Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung   PDF-Dokument
Meldebogen für die Verfütterung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln an noch nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer   PDF-Dokument

Für Hersteller von (Misch-)Futtermitteln und den Futtermittelhandel

   
Antrag auf Zulassung oder Registrierung nach Futtermittelhygiene-Verordnung
Kosten: Für Registrierung keine, bei Zulassung je nach Verwaltungsaufwand

Anzeige nach § 30a Abs. 1 Futtermittelverordnung (Es genügt eine formlose Anzeige)
Kosten: Keine
  PDF-Dokument
Antrag auf Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer in einem Betrieb, der auch Futtermittel mit Fischmehl und/oder Di- bzw. Tricalciumphosphat und/oder Blutprodukte für andere Spezies herstellt   PDF-Dokument

Für Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen

   
Antrag auf Zulassung oder Registrierung nach Futtermittelhygiene-Verordnung
Kosten: Für Registrierung keine, bei Zulassung je nach Verwaltungsaufwand
  PDF-Dokument
Antrag auf Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl und/oder Di- bzw. Tricalciumphosphat und/oder Blutprodukte enthalten
Kosten: 50 bis 100 Euro, je nach Verwaltungsaufwand
  PDF-Dokument
Vorschlag für die Dokumentation der Herstellung von (Misch-)Futtermitteln im Lohnauftrag Word-Dokument  

Für die Einfuhr von Futtermitteln

   
Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE) von Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 669/2009   PDF-Dokument
Erklärung für die Einfuhr aus Japan nach VO (EU) Nr. 691/2011   PDF-Dokument


Weitere Informationen

  • Ansprechpartner und Sachgebietsinformationen

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