Öffentlicher Nahverkehr - Förderung
Daneben ist die Regierung zuständig für die jährlichen Zuweisungen des Freistaats Bayern an die gesetzlichen Aufgabenträger des allgemeinen Personenverkehrs in Oberbayern.

Daneben ist die Regierung zuständig für die jährlichen Zuweisungen des Freistaats Bayern an die gesetzlichen Aufgabenträger des allgemeinen Personenverkehrs in Oberbayern.