Das Bergamt Südbayern
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Der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht.
Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie die bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter.
Das Bergamt Südbayern ist örtlich zuständig für die drei Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Es versteht sich als Servicebehörde für Bürger und Unternehmen auf den Gebieten Sicherheit (Arbeitsschutz) und Umweltschutz.
Die grundsätzlichen Aufgaben des Bergamtes sind dabei:
- Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit in den Bergbaubetrieben
- Abwendung von Gefährdungen der Allgemeinheit aus diesen Betrieben
- Sicherung der Rohstoffversorgung.



