Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für eine gemeinsame europäische Wasserpolitik. Ziel ist die Erreichung des guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers nach einheitlichen Kriterien in ganz Europa.
Viele Inhalte der EU-WRRL sind in Bayern bereits altbewährte Praxis. Neu ist das Denken und Planen in Flussgebieten. Bayern hat Anteile an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Diese werden in Bayern in 10 Planungsräume unterteilt.
Oberbayern hat Anteil an vier Planungsräumen: Altmühl-Paar, Inn, Isar und Iller-Lech.
Neben ihrer Zuständigkeit in Oberbayern koordiniert die Regierung von Oberbayern die Aufgaben im Planungsraum Altmühl-Paar (Beteiligung von 5 Regierungen und 8 Wasserwirtschaftsämtern) und im Planungsraum Inn (2 Regierungen und 4 Wasserwirtschaftsämter).
Zentrale Elemente der Wasserrahmenrichtlinie sind
- die Durchführung der Bestandsaufnahme
- die Ermittlung des Zustands der Gewässer
- die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans
- die Beteiligung der Öffentlichkeit


