Futtermittelüberwachung Bayern
Sachgebiet 56
Das Sachgebiet Futtermittelüberwachung Bayern ist als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständig für die Futtermittelüberwachung in Bayern. Unter Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes und aufgrund eigener Risikoanalysen werden auf den Ebenen Hersteller, Händler, Landwirte und bei sonstigen Kontrollstellen Futtermittelproben gezogen, Befunde ausgewertet, Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen.
Darüber hinaus führt das Sachgebiet bayernweit Cross-Compliance-Prüfungen im Bereich Futtermittelsicherheit durch.
Kontakt
Rechtstexte und Informationen
- Rechtstexte, Verordnungen und Leitfäden
- weitere Informationen für Landwirte
- Anträge, Formulare und Meldebögen
Service für die Futtermittelunternehmer
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Futtermittelbetriebsregister Bayern (ohne Landwirte)
Betriebe sortiert nach Ortsnamen -
Futtermittelbetriebsregister Bayern (ohne Landwirte)
Betriebe sortiert nach Gemeindekennnummer - Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen ("Dioxin-Meldungen")
Aktualisiert: 02.05.2012


