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RegOb Internet > Aufgaben > Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz > Förderungen > Naturschutz und Landschaftspflege

Landschaftspflege

Eine Förderung aus dem Landschaftspflegeprogramm können Sie erhalten, wenn

  • Sie sich als Verein oder Organisation satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, oder
  • Eigentümer oder Besitzer der von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke sind.

Fördervoraussetzungen:

Es muss eine Maßnahme zur Pflege, Erhaltung, und Entwicklung der Lebensräume und Standortbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensgemeinschaften sowie sonstiger wertvoller ökologischer Bereiche sein, z.B. Mähen, Entbuschen aus ökologischen Gründen, Maßnahmen zur Erhaltung von Standorten geschützter Pflanzen und Tierarten, Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Nist-, Brut- und Laichplätzen.

Förderhöhe:

Unter Berücksichtigung des Vorhabens, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, der Finanzierungsbeteiligung Dritter und etwaiger besonderer Erschwernisse können Zuwendungen bis zu einem Höchstsatz von 70 v.H. gewährt werden.

Bitte beachten Sie:

Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.

Das müssen Sie tun:

Formloser Antrag über die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) an die Regierung von Oberbayern als Bewilligungsbehörde; bei kommunalen Antragstellern Muster 1 a zu Art. 44 BayHO.




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Aktualisiert: 29.12.2009

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