Landschaftspflege
Eine Förderung aus dem Landschaftspflegeprogramm können Sie erhalten, wenn
- Sie sich als Verein oder Organisation satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, oder
- Eigentümer oder Besitzer der von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke sind.
Fördervoraussetzungen:
Es muss eine Maßnahme zur Pflege, Erhaltung, und Entwicklung der Lebensräume und Standortbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensgemeinschaften sowie sonstiger wertvoller ökologischer Bereiche sein, z.B. Mähen, Entbuschen aus ökologischen Gründen, Maßnahmen zur Erhaltung von Standorten geschützter Pflanzen und Tierarten, Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Nist-, Brut- und Laichplätzen.
Förderhöhe:
Unter Berücksichtigung des Vorhabens, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, der Finanzierungsbeteiligung Dritter und etwaiger besonderer Erschwernisse können Zuwendungen bis zu einem Höchstsatz von 70 v.H. gewährt werden.
Bitte beachten Sie:
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Das müssen Sie tun:
Formloser Antrag über die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) an die Regierung von Oberbayern als Bewilligungsbehörde; bei kommunalen Antragstellern Muster 1 a zu Art. 44 BayHO.


