Jugendsozialarbeit an Schulen
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag (siehe Formulare)
Bei Erstanträgen zusätzlich:
- Konzept (gemeinsam von Träger und Schule erstellt)
- Aussagekräftige Bedarfsanalyse des Jugendamtes
- Stellungnahme des Jugendamtes zum Konzept und zur Einbindung in die Jugendhilfe
- Jugendhilfeplanung für den §13 SGB VIII mit Beschluss des Jugendhilfe-Ausschusses
- Problembeschreibung aus der Sicht der Schule
- Stellungnahme des Schulamtes/Schulabteilung der Regierung (bei Berufsschulen und Förderschulen) zum Vorhaben allgemein oder zum Konzept
- Beschlüsse vom Gemeinderat/Stadtrat/Kreistag/Kreisausschuss zur Förderung und ggf. zur Ko-Finanzierung (Mittelbereitstellung mind. in Höhe der staatlichen Förderung)
- Kooperationsvereinbarung
- Ggf. Polizeibericht
- Mindestens 10 % Eigenmittel erforderlich
Bei freien Trägern zusätzlich:
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§75 SGB VIII)
Achtung: bereits begonnene Projekte können auch künftig nicht mehr gefördert werden (Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschrift zum Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung)


