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RegOb Internet > Aufgaben > Sicherheit, Kommunales, Soziales > Soziales und Jugend > Förderungen > Jugendsozialarbeit an Schulen

Jugendsozialarbeit an Schulen

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag (siehe Formulare)

Bei Erstanträgen zusätzlich:

  • Konzept (gemeinsam von Träger und Schule erstellt)
  • Aussagekräftige Bedarfsanalyse des Jugendamtes
  • Stellungnahme des Jugendamtes zum Konzept und zur Einbindung in die Jugendhilfe
  • Jugendhilfeplanung für den §13 SGB VIII mit Beschluss des Jugendhilfe-Ausschusses
  • Problembeschreibung aus der Sicht der Schule
  • Stellungnahme des Schulamtes/Schulabteilung der Regierung (bei Berufsschulen und Förderschulen) zum Vorhaben allgemein oder zum Konzept
  • Beschlüsse vom Gemeinderat/Stadtrat/Kreistag/Kreisausschuss zur Förderung und ggf. zur Ko-Finanzierung (Mittelbereitstellung mind. in Höhe der staatlichen Förderung)
  • Kooperationsvereinbarung
  • Ggf. Polizeibericht
  • Mindestens 10 % Eigenmittel erforderlich

Bei freien Trägern zusätzlich:

  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§75 SGB VIII)

Achtung: bereits begonnene Projekte können auch künftig nicht mehr gefördert werden (Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschrift zum Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung)




Kontakt

  • Ansprechpartner

Weitere Informationen

  • Formulare / Download
  • Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen

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