Festsetzung der Erstattungsbeiträge für die Unterbringung psychisch kranker Straffälliger in Bezirkskrankenhäusern (Forensik)
Inhalt
Für die 14 Bezirkskrankenhäuser in allen sieben Regierungsbezirken des Freistaats Bayern werden von uns die Erstattungsbeträge der Unterbringung aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung festgesetzt, die von den psychisch kranken Straftätern verursacht werden.
Diese Kosten werden den Bezirkskrankenhäusern vom Bayerischen Staat erstattet.
Hinweis:
Ihre Ansprechpartner erreichen Sie per automatischem Anrufbeantworter auch außerhalb unserer Besuchszeiten unter den angegebenen Telefonnummern.


