Kostenfreiheit des Schulweges
(Schülerbeförderungsrecht)
Das Sachgebiet 12.2 (Kommunales Finanzwesen) ist zuständig für Widersprüche gegen die Bescheide der Landratsämter bzw. kreisfreien Gemeinden, mit denen die Kostenfreiheit des Schulweges abgelehnt wird.


