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Technische Fachberatung

Brand- und Katastrophenschutz

Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz (FBBK) beraten die ehrenamtlich organisierten Freiwilligen Feuerwehren, Kreisbrandinspektionen und ihre Aufwandsträger im abwehrenden Brandschutz sowie in den zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendigen vorbeugenden Maßnahmen unmittelbar fachtechnisch. Daneben sind sie auch für Behörden sowie Privatpersonen beratend tätig.
Besondere Bedeutung kommt hierbei der Rechtstellung der Freiwilligen Feuerwehren und Kreisbrandinspektionen zu. Laut BayFwG sind diese in Bayern ehrenamtlich tätig. Durch diese Konstellation ist es möglich, dass diese Personengruppen die Vielzahl der an sie gestellten Aufgaben in ihrer Freizeit nicht bewältigen können. Sei es aus Zeitgründen, oder auch wegen des von Ehrenamtlichen nicht ohne weiteres zu erwartenden Fachwissens, können die zu erledigenden Aufgaben und Anfragen teilweise nicht fachgerecht gemeistert werden. Daher ist es zwingend notwendig ihnen Fachberater mit Ausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, die hauptberuflich bei den Regierungen tätig sind, zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere haben die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz folgende Aufgaben:

Fachliche Unterstützung

  • bei der Alarm- und Einsatzplanung.
  • bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Kommunikationsmittel der Feuerwehren.
  • bei der Ausbildung, Fortbildung (auch Standortausbildung) und bei Übungen.
  • bei Planung und Betrieb von Feuerwehrgerätehäusern und Ausbildungseinrichtungen.
  • bei Fragen zu Atemschutz, Löschmittel, Löschverfahren, Löschwasserversorgung und ABC-Einsätzen.
  • bei der Besichtigung von Feuerwehren nach BayFwG in besonderen Fällen.
  • im Katastrophenschutz einschließlich der Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte.
  • bei Feuerwehreinsätzen, insbesondere bei Großschadensereignissen, auf Anforderung auch vor Ort.
  • bei der Durchführung von Feuerbeschauen.
  • bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen sowie Kontrolle im Rahmen des Zuwendungsverfahrens.
  • bei der Realisierung der Integrierten Leitstellen.
  • bei der Einführung des Digitalfunks.
  • im vorbeugenden abwehrenden und baulichen Brandschutz für die Hochbauämter, andere Behörden und Ämter sowie für Privatpersonen. Dadurch werden Planungsfehler, die nach Verwirklichung des Bauvorhabens oft nicht mehr zu beheben sind, bereits im Vorfeld vermieden. Dies bestätigt die tägliche Praxis und wird von den unteren Genehmigungsbehörden so gewünscht. Eignung als sachverständige Gutachter im bauaufsichtlichen Verfahren nach BayBO.
  • und Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrverband (Art. 22 BayFwG).


  • Fachliche Beurteilung bei der Förderung, Anerkennung und Überprüfung von Werksfeuerwehren durch die Regierung.
  • Multiplikator und Mittler zwischen den Feuerwehrschulen und den Feuerwehren.
  • Mitarbeit an Ausbildungsunterlagen der Feuerwehrschulen.
  • Fachtechnische Prüfung der Zuschussgesuche nach FwZR (z.B. Fahrzeuge, Feuerwehrgerätehäuser und deren Ausstattung).
  • Fachliche Stellungnahmen zum Brandschutz bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren gem. Bekanntmachung des BayStMLU v. 05.02.1998 (MABL S 124ff).
  • Fachliche Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
  • Führung von Einsatzstatistik und Stärkemeldungen für den jeweiligen Regierungsbezirk.
  • Teilnahme bei besonderem Anlass an den Störfallinspektionen mit dem Kreisbrandrat und der Kreisverwaltungsbehörde (Katastrophenschutz)
  • Mitarbeit in der Führungsgruppe Katastrophenschutz der Regierung von Oberbayern



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