Praxis an Haupt-/Mittelschulen
Praxis an Haupt-/Mittelschulen - Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Seit dem Jahr 2000 stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich Mittel für „Praxis an Haupt-/Mittelschulen und Haupt-/Mittelschulen an sozialen Brennpunkten“ zur Verfügung.
Geld wofür?
Damit sind Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer – zu vergüten. Zusammen mit einer Lehrkraft sollen die Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten Projektes durch diese Fachkräfte so angeleitet werden, dass ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung entsteht. Dadurch soll ein Bezug zur Arbeits- und Berufswelt erreicht werden.
Nicht förderfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken (z. B. Sucht- und Gewaltprävention, Erlebnispädagogik, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte und dgl.).
Bitte beachten Sie, dass
• die zugewiesenen Mittel 2012 vorrangig für Haupt-/Mittelschulen an sozialen Brennpunkten gedacht sind
• für die Kofinanzierung von Maßnahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung nach §§ 33 und 421 SGB III für jeden Schulamtsbezirk gesondert Mittel bereitgestellt wurden
• sich die Mittelzuweisung auf das Haushaltsjahr 2012 bezieht – nicht auf das Schuljahr. Daraus ergibt sich, dass Projekte gefördert werden können, die bis spätestens 30. November 2012 abgeschlossen sind
• sich durch die Antragsstellung nicht automatisch ein Anspruch auf Mittelzuweisung ergibt
• nur Vergütungen für außerschulisches Personal (einschl. Reisekosten) förderfähig sind (nicht Sozialarbeiter oder sozialpädagogisches Personal).
• der Stundenlohn 43,00 € inkl. MWSt nicht überschreiten darf
• Materialkosten für das Projekt anderweitig zu finanzieren sind (z. B. Sachaufwandsträger, Sponsoren und dgl.)
• für Praxisklassen vorrangig die Förderung über den Europäischen Sozialfond zu prüfen ist (vgl. hierzu KM-Schreiben vom 14. Juli 2000 Nr. IV/2-s 7504-4768 348, Antragstellung bei der Regierung von Niederbayern).
Bisherige Erfahrungen:
„Einmal mitgemacht – immer wieder mitgemacht“ – so prägnant lässt sich die Resonanz von Schulleitern, Lehrern, Schülern und engagiertem Fachpersonal zusammenfassen. Die Abschlussberichte der bisher geförderten Projekte und die nachstehende Statistik dokumentieren die zahlreichen positiven Erfahrungen.
| Jahr | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zugewiesene Mittel | 189.800 € | 165.000 € | 170.000 € | 170.000 € | 214.000 |
| Projekte | 150 | 138 | 156 | 161 | 164 |
| Schulen | 87 | 79 | 99 | 82 | 82 |
Vorteile für die Schule:
• Verbesserung der Schulausstattung, des -geländes oder -lebens durch Projekte wie z. B. “Farbliche Gestaltung der Schulflure“, - „Grünes Klassenzimmer“, - „Mit eigener Kraft zu einem neuen Pausenhof“, - „Alternativer Energiepark“, - „Herstellung eines großen Mühlespieles“ für die Pausen- und Freizeitgestaltung
• Intensiver Kontakt zu Betrieben und Fachkräften der Umgebung
• Fähigkeiten und Kenntnisse von (Fach)Lehrern werden durch die Zusammenarbeit mit Fachkräften gefördert
• Förderung der Schüleridentifikation mit der Schule
• Förderung des sozialen Miteinanders durch jahrgangsübergreifende Projektgruppen
Vorteile für den/die Schüler:
• Lernen durch „praktisches Tun“ im Gegensatz zu theoretischem Lernen
• Training des vernetzten und problemorientierten Denkens durch einen ganzheitlichen Arbeitsgang von der Planungs- bis zur Produktionsphase
• frühzeitiger Kontakt zu Fachkräften und Ausbildern (evtl. bereits Kunden) und deren Wünschen und Vorstellungen von Auszubildenden
• Zielkorrektur des Berufswunsches ist möglich durch realistische Begegnung mit der Arbeitswelt - Verringerung des Risikos eine Ausbildung abzubrechen
• Erfolgserlebnisse und Selbstvertrauen durch eigene Leistung
• Schulung von Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen wie z. B. Leistungs- und Kooperationsbereitschaft, Eigeninitiative, Zuverlässigkeit Verantwortung, Umgangsformen, Kommunikations- und Teamfähigkeit
• Förderung außerhalb der geschlechtsspezifischen Berufsorientierung (z. B. Jungen nähen – Mädchen schreinern)
• Aktive Freizeitgestaltung in der Schule
Vorteile für die Betriebe
• Betriebe sind in der Schule durch die Werkstücke präsent (Werbung)
• Betrieben bietet sich die Möglichkeit Schüler kennen zu lernen und gezielt geeignete Auszubildende zu finden
Wie kommt die Schule an das Geld?
Verwaltungsablauf:
1. Antragsstellung ab sofort durch die Schule mit Antragsformular direkt bei der Regierung von Oberbayern – Frau Buchner – Zimmer 2131, Tel. (089) 2176 –2723/Fax: (089)2176-2855.
Das zuständige Schulamt erhält eine Kopie des Antrages zur Kenntnisnahme von der Schule.
2. Bewilligungsbescheid. Die Höhe der Fördermittel wird durch einen Bescheid der Regierung von Oberbayern zugesagt. Projektänderungen erfordern eine Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Eingang der Originalrechnung durch die Regierung von Oberbayern direkt an den Experten (siehe Punkt 3 Geldfluss). Falls zugesagte Mittel nicht fristgerecht verbraucht werden, ist das der Regierung umgehend mitzuteilen, damit Gelder nicht verfallen, sondern anderen Schulen zugute kommen können.
3. Geldfluss. Die Originalrechnungen der außerschulischen Experten/Einrichtungen sind bis spätestens z w e i Wochen nach Abschluss des Projektes mit Abzeichnung durch die verantwortliche Lehrkraft der Regierung vorzulegen und müssen hinsichtlich der berechneten Leistungen transparent sein. Pauschalrechnungen können nicht erstattet werden. Die genaue Angabe von Empfänger, Kontonummer und Bankleitzahl fördert eine zeitnahe Überweisung (siehe auch Punkt 2).
4. Abschlussbericht: Ein Abschlussbericht (ev. mit Bildmaterial) ist der Regierung spätestens v i e r Wochen nach Projektende vorzulegen.
Zu guter Letzt:
Wir bitten um rege Beteiligung, damit die Mittel nicht verfallen bzw. im nächsten Jahr gekürzt werden.


