Deutschfördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache

Hauptziele der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sind die Integration in das Schulleben und die weitere Steigerung des Bildungserfolges. Dabei spielt die deutsche Sprache als Schlüssel zur Teilhabe an der Gesellschaft eine zentrale Rolle.
Folgender Auszug aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Nr. IV.2 – 5S 7400.9 – 4. 14513) vom 03.03.2009 vermittelt einen Überblick über die entsprechenden Fördermaßnahmen:
Nach einem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 25.04.2006 wurden die Fördermaßnahmen für Migranten an Volksschulen seit dem Schuljahr 2007/2008 neu akzentuiert. Die Schwerpunktverlagerung auf eine möglichst frühzeitige und intensive Sprachförderung soll die schulischen Erfolgschancen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund verbessern. Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfänger und spät einsteigende Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache ein Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg. Die Deutschfördermaßnahmen sollen dem gezielt entgegenwirken.
1. Vorkurse
Um Defizite in der deutschen Sprache frühzeitig und nachhaltig abzubauen, wurden 2002 Vorkurse Deutsch eingeführt.
Dieses Kooperationsmodell zwischen Grundschule und Kindergarten zur Deutschförde-rung wurde zunächst 40-stündig zwischen Schuleinschreibung und Schuljahresende durchgeführt. Im Schuljahr 2005/06 erfolgte eine erste Ausweitung dieser Kurse auf das gesamte letzte Jahr vor der Einschulung auf 160 Stunden.
Im Schuljahr 2008/09 erfolgte die nächste Erweiterung der Vorkurse auf 240 Stunden sowie eine Ausweitung auf die zweite Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres.
1.1 Sprachstandserhebung
Mit Hilfe des zweiten Teils des SISMIK-Bogens (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen) wird in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres zunächst innerhalb des Kindergartens der Sprachstand von Migrantenkindern erhoben. Diese Beobachtungen dienen als Grundlage für die Auf-nahme von Kindern in ganzjährigen Vorkursen. Sofern der Beobachtungsbogen „dringenden speziellen“ Förderbedarf feststellt, besteht die Notwendigkeit einer Vorkurs-zuweisung. Bei „speziellem“ Förderbedarf ist ein Vorkursbesuch anzuraten, diese Kinder sollten nach Möglichkeit einem Vorkurs zugewiesen werden.
Der Vorkurs beginnt in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres. Die Kinder werden im Kindergarten wöchentlich zwei Stunden von den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen gefördert. Im letzten Kindergartenjahr erfolgt dann auch eine Förderung durch die Grundschullehrkraft im Umfang von drei Unterrichtsstunden pro Woche, während der Kindergarten weiterhin zwei Stunden Förderung gewährleistet.
1.2 Weitergabe von Informationen
Die Bildung von Vorkursen erfordert, dass die Schulen Informationen über zu fördernde Kinder erhalten. Dabei sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Es ist daher notwendig, dass die Schulleitungen der Grundschulen sich mit den Kindertageseinrichtungen vor Ort verständigen, um geeignete Verfahren der Informationsgewinnung zu erörtern.
1.3 Gesetzliche Grundlagen
Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für den Schulerfolg. Deshalb soll sichergestellt werden, dass bei Bedarf bereits in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor Schulbeginn Fördermaßnahmen (Vorkurs Deutsch) durchgeführt werden.
Wenn bei der Sprachstandsdiagnose im Rahmen der Schuleinschreibung bei Kindern mangelnde Deutschkenntnisse festgestellt werden, ist Folgendes zu beachten:
Die Grundschule kann ein Kind kann nach Art. 37 a Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen von der Aufnahme zurückstellen und im nächsten Schuljahr zum Besuch eines Kindergartens bzw. Hauses für Kinder mit integriertem Vorkurs verpflichten, wenn es weder einen Kindergarten bzw. ein Haus für Kinder noch einen Vorkurs besucht hat und im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt.
Allerdings soll eine Rückstellung nur dann erfolgen, wenn eine der Einschulung vorausgehende Förderung Erfolg verspricht.
Für Kinder, die bereits an einem Vorkurs teilgenommen haben und immer noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, ist eine Rückstellung allerdings wenig sinnvoll. Hier ist eher angezeigt, einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf abzuklären.
1.4 Organisatorisches
1.4.1 Förderort
Der schulische Anteil des Vorkurses kann entweder an der Grundschule oder im Kindergarten stattfinden. Wegezeiten dürfen nicht mit eingerechnet werden. Bei der Organisation ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die Kinder das Angebot auch wahrnehmen können, d.h. Ort und Zeit des Vorkurses muss von Schulleitung und Kindergartenleitung einvernehmlich festgelegt werden.
1.4.2 Beförderung
Die sehr unterschiedlichen Verhältnisse vor Ort stehen einer Reglementierung der Beförderung der Kinder an die jeweilige Schule entgegen. In der Praxis sind folgende Optionen denkbar:
- Begleitung durch Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte oder Erzieherinnen,
- Fahrt mit Bussen,
- Beförderung durch Erziehungsberechtigte.
Wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, haben die Er-ziehungsberechtigten die Beförderungskosten zu tragen, sofern nicht Kosten nach § 90 Abs. 3 SGB VIII erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Kinder, die den Vorkurs besuchen, sind beim Gemeindeunfallversicherungsverband GUVV unfallversichert. Sofern die Beförderung von Kindern gesammelt durch Erziehungsberechtigte oder andere berechtigte Personen erfolgt, müssen die verwendeten Fahrzeuge über die in der STVO vorgeschriebenen Rückhaltesysteme verfügen.
1.4.3 Kooperation von Lehrkräften und Erzieherinnen
Der Erfolg eines Vorkurses ist wesentlich von der Kooperation von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern abhängig. Die Partner müssen sich über Inhalte, Ziele und Methoden der Förderung verständigen, regelmäßig in Kontakt stehen und die Aufgaben gemeinsam im Team bewältigen.
1.4.4 Inhalte und Materialien für die Vorkurse
Die individuelle Lernausgangslage jedes Kindes erfordert ein ebenso indi-vidualisiertes Vorgehen der Förderung in den Vorkursen. Entscheidend ist, die Kinder aus ihrer sprachlichen Passivität hin zu einer aktiven Bewälti-gung und Nutzung der deutschen Sprache zu führen. Auf eine kindgemäße Vermittlung der Inhalte ist zu achten.
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung hat für den Vor-kurs Materialien entwickelt (Lernszenarien: Ein neuer Weg, der Lust auf Schule macht; Teil 1: Deutsch lernen vor Schulbeginn, Finkenverlag Nr. 1458). Es können jedoch auch andere geeignete Materialien für die Sprachförderung in den Vorkursen verwendet werden. Die Entscheidung darüber ist im Einvernehmen der Kooperationspartner zu treffen.
2. Deutschförderklasse (ehemals Deutschlerngruppe)
Deutschförderklassen sollen gezielt dem intensiven Spracherwerb und der Integration der nichtdeutschen Mitschüler dienen. Die Deutschförderklassen sind das geeignete Förderangebot, wenn der Unterricht regulär planbar sowie ganzjährig angelegt ist und werden überall dort, wo es organisatorisch möglich und fachlich sinnvoll ist, durch die Staatlichen Schulämter eingerichtet.
2.1 Merkmale der Deutschförderklasse
In einer Deutschförderklasse werden Schüler aus der Regelklasse (Stammklasse) zusammengefasst, die keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse haben. Deutschförderklassen können in allen Jahrgangsstufen der Grund- und Hauptschulen eingerichtet werden.
Die Deutschförderklasse umfasst ca. 12 Schüler, die in ausgewählten Fächern den Unterricht getrennt von ihrer Stammklasse erhalten. In den übrigen Fächern nehmen sie am Unterricht ihrer Stammklasse teil. Dieser gemeinsame Unterricht dient insbesondere der Integration. Insgesamt gilt für die Schüler der Deutschförderklasse die in der Stundentafel für die jeweilige Jahrgangsstufe ausgewiesene Pflichtstundenzahl. Die Deutschförderklasse besteht bis zu zwei Schuljahre. Die Dauer hängt vom Fortschritt im Erlernen der deutschen Sprache ab. Die Schüler können auch während des Schuljahres – gegebenenfalls auch sukzessive - in die Stammklasse zurückgeführt werden, d.h. komplett am Unterricht in deutscher Sprache teilnehmen.
2.1.1 Grundschule
In der Deutschförderklasse der Grundschule werden für die Sprachfördermaßnahmen höchstens so viele Unterrichtsstunden verwendet, wie die Stundentafel in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht vorsieht; das sind je nach Jahrgangsstufe 14 bis 15. Je nach Be-darf und Ermessen der Schule und je nach Lernentwicklung der Schüler können dies von Anfang an oder auch schrittweise weniger sein.
2.1.2 Hauptschule
In der Deutschförderklasse der Hauptschule werden für die Sprachförder-maßnahmen höchstens so viele Unterrichtsstunden verwendet, wie die Stundentafel in den Fächern Deutsch, Mathematik, Phy-sik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Arbeit-Wirtschaft-Technik vorsieht; dies sind je nach Jahrgangsstufe 15 bis 17 Wochenstunden.
2.1.3 Ziele der Deutschförderklasse
Schülerinnen und Schüler, die in eine Deutschförderklasse der Jahrgangsstufen 1 bis 7 eintreten, erhalten bis zu zwei Jahre lang eine auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf ihre Grundkenntnisse und Grund-fertigkeiten bezogene Förderung mit dem Ziel, in ihre Stammklasse zu wechseln und dort – falls erforderlich mit begleitenden Hilfen – ihre Schullaufbahn erfolgreich fortzusetzen.
Jugendliche Späteinsteiger, die in eine Deutschförderklasse der Jahrgangsstufe 8 aufgenommen werden, sollen in den verbleibenden zwei Jahren zur Leistungsfeststellung nach § 53 VSO und damit zum erfolgrei-chen Hauptschulabschluss und ggf. zur besonderen Leistungsfeststellung nach § 54 VSO und zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses geführt werden. Falls dieses Ziel nicht erreicht wird, kann der freiwillige Besuch der Hauptschule nach Art. 38 BayEUG in Betracht gezogen werden.
Jugendliche, die bei der Schulanmeldung dem letzten Schulbesuchsjahr zuzuordnen wären, werden das Ziel Hauptschulabschluss vermutlich eher erreichen können, wenn sie in eine Deutschförderklasse der Jahrgangsstufe 8 aufgenommen werden.
2.1.4 Teilnahmeverpflichtung
Schüler mit fehlenden oder sehr geringen Deutschkenntnissen sind verpflichtet, die Deutschförderklasse zu besuchen, wenn sie eingerichtet werden kann. Die Entscheidung über die Zuordnung eines Schülers / einer Schülerin zu einer Deutschförderklasse trifft der Schulleiter.
3. Übergangsklassen
Übergangsklassen gemäß § 35 Abs. 2 VSO werden insbesondere für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse angeboten, die erst in die Hauptschule in Bayern eintreten.
Diese Jugendlichen sollen je nach Leistungsfähigkeit kontinuierlich und zielstrebig auf das Anforderungsniveau der Jahrgangsstufe 9 geführt werden.
Analog zu den Bestimmungen der Deutschförderklasse soll auch Schülerinnen und Schülern der Übergangsklasse die Möglichkeit gegeben werden, an einer Leistungsfeststellung nach § 53 VSO teilzunehmen, um damit den erfolgreichen Hauptschulabschluss zu erwerben. Gleiches gilt ggf. für die besondere Leistungsfeststellung nach § 54 VSO Schulordnung für die Volksschulen in Bayern, um den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses zu ermöglichen.
Jugendliche, die bei der Schulanmeldung dem letzten Schulbesuchsjahr zuzuordnen wären, werden das Ziel Hauptschulabschluss wohl nur erreichen können, wenn sie in die Übergangsklasse der Jahrgangsstufe 8 auf-genommen werden.
Übergangsklassen werden – wenn sie nicht durch Deutschförderklassen ersetzt werden können – im erforderlichen Umfang weitergeführt. Eingliederungsklassen werden seit dem Schuljahr 2007/2008 nicht mehr gesondert, sondern als Übergangsklassen geführt. Vor allem, wenn der Zustrom von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft während des Schuljahres erfolgt oder wenn im Umfeld von Aussiedlerwohnheimen der endgültige Wohnsitz und damit die endgültige Regelklasse noch nicht bekannt sind, hat die Übergangsklasse ihre Berechtigung.
4. Deutschförderkurse
Die Zusammenfassung von Intensivkursen (IK) und Deutschförderunterricht (FöU) zu Deutschförderkursen bedeutet, dass eine Intensivmaßnahme und eine Begleitmaßnahme seit dem Schuljahr 2007/2008 mit einem Begriff bezeichnet werden. Die VSO sieht nun für beide Fördermaßnahmen einheitliche Regelungen vor.
4.1 Bildung von Deutschförderkursen
Erkennt eine Schule den Bedarf für einen Deutschförderkurs, legt sie beim zuständigen Staatlichen Schulamt ein kurzes Förderkonzept vor. Das Staatliche Schulamt entscheidet auf Grundlage dieses Konzeptes und der insgesamt zur Verfügung stehenden Lehrerstunden über die Stundenzutei-lung an die einzelnen Schulen. Sofern sich an einer Schule während des Schuljahres eine Veränderung des Förderbedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ergibt (z. B. intensive Förderung für neu zugezogene Schülerinnen und Schüler), ist die Schule berechtigt, das zugewiesene Stundenkontingent flexibel umzuwidmen.
4.2 Bewertung
Grundsätzlich erhalten alle Schüler, die an einem Deutschförderkurs teilnehmen, im Zeugnis eine Bewertung (ab 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 2: Benotung) im Fach Deutsch als Zweitsprache. Ebenso erfolgt eine solche Bewertung, wenn eine Schülerin oder ein Schüler zwar keinen Deutschförderkurs besucht, aber bedarfsgerecht innerhalb des regulären Deutschunterrichts nach den Grundsätzen des Lehrplans für Deutsch als Zweitsprache unterrichtet wird. Die Zeugnisnote im Fach Deutsch als Zweitsprache ist bei der Entscheidung über das Vorrücken zu berücksichtigen.
Umfasst der Deutschförderkurs mindestens fünf Wochenstunden, so erfolgt die Zeugnisbewertung ausschließlich auf Basis der Leistungserhebungen, die in diesem Kurs absolviert werden. Bei Schülerinnen und Schülern, die Deutschförderkurse im Umfang von einer bis vier Wochenstunden besu-chen, werden die im Fach Deutsch erbrachten Leistungen in angemessener Weise berücksichtigt (vgl. § 50 Abs. 7 Satz 2 VSO).
4.3 Förderzeitpunkt
Deutschförderkurse im Umfang von einer bis vier Wochenstunden finden grundsätzlich ergänzend zum regulären Deutschunterricht statt. Für Deutschförderkurse im Umfang von fünf oder mehr Stunden ist eine Befreiung vom übrigen Deutschunterricht möglich.
5. Pädagogische und fachliche Grundlagen der Sprachfördermaßnahmen
5.1 Sprachstandsdiagnose
Grundlage für die Feststellung, ob ein Kind der Deutschförderklasse bedarf, ist die Sprachstandsdiagnose. Mit der Sprachstandsdiagnose (Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassen, Ernst Klett Verlag, ISBN 978-3-12-675099-8) gibt es ein einfaches Verfahren, das eine sichere Diagnose über den Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache ermöglicht. Seit dem Schuljahr 2004/2005 wird die Sprachstandsdiagnose bei der Schuleinschreibung angewendet. Das Ergebnis dieses Screening-Verfahrens ist Grundlage für die anzuwendenden Förderformen; das sind je nach Schülerzahl und För-derbedarf Deutschförderklasse, Deutschförderkurs sowie Vorkurs, in bestimmten Fällen auch Übergangsklasse.
5.2 Lehrpläne
Grundlagen für den Unterricht sind der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache (KMBek vom 18.12.2001, KWMBl I 2002 Seite 35 ) sowie die Lehrpläne für die Grundschule und die Hauptschule.
Grundlage für die Leistungsfeststellung Deutsch als Zweitsprache zum erfolgreichen und zum qualifizierenden Hauptschulabschluss sind in den Prüfungsfächern die Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 9.
5.3 Personaleinsatz
Den Unterricht in der Deutschförderklasse soll eine Lehrkraft mit Qualifikationen bzw. Erfahrungen im Fach Deutsch als Zweitsprache erteilen. Sie kooperiert sehr eng mit den Lehrkräften der Stammklassen.
Für die erforderlichen Lehrerstunden steht ein eigenes Kontingent zur Verfügung.
5.4 Übertritt
Die Regelungen zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gemäß § 29 Abs. 5 VSO sind unbenommen der Neuakzentuierung der Deutschfördermaßnahmen weiterhin gültig.
6. Mütter lernen Deutsch an der Schule ihrer Kinder
"Mama lernt Deutsch"-Kurse werden in Bayern seit 2003 angeboten. Das Projekt wird durch das Kultusministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert und bietet Frauen mit Migrationshintergrund Sprachunterricht im Schulgebäude oder im Kindergarten parallel zur Unterrichts- und Betreuungszeit ihrer Kinder an. Der Bayerische Volkshochschulverband unterstützt das Sprachförderprojekt als Partner des Freistaats. "Mama lernt Deutsch" wendet sich in erster Linie an die Mütter schulpflichtiger Kinder, aber auch an Mütter von Kindern in Kindergärten. Der Unterricht findet in der Regel ein halbes Jahr lang zweimal wöchentlich vormittags statt. Um den Müttern Berührungsängste zu nehmen, wird der Unterricht gezielt in den Räumen der Schulen und Kindergärten erteilt, die auch die Kinder besuchen. Während der Kurszeiten wird zudem eine Betreuung für jüngere Geschwister angeboten.
7. Nachhaltigkeit der Förderung
Der Erfolg von Fördermaßnahmen hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie passgenau angeboten werden. Screening-Modelle wie die Sprachstandsdiagnosen des ISB helfen den Pädagogen dabei, die geeignete Fördermaß-nahme zu finden. Neben der Sprachstandsdiagnose für Kinder mit Migrationshinter-grund bei der Schuleinschreibung (siehe Punkt 2.3.1) gibt es auch für Quereinsteiger ab der Jahrgangs-stufe 2 eine Sprachstandsdiagnose (Hölscher, Petra: Neu in Deutschland, Sprachkenntnisse und Lernvoraussetzungen ermitteln, Ernst Klett Verlag, ISBN 978-3-12-675097-4), mit der die Lehrkräfte feststellen können, welche Fördermaßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus können auch weitere geeignete Diagnoseinstrumente oder Testergebnisse verwendet werden.
Entscheidend für eine nachhaltige Förderung ist die Kooperation an den Schnittstellen in der Schulbiografie der Kinder und Jugendlichen. Hier ist jeweils eine enge Kooperation und ein Austausch der beteiligten Lehrkräfte notwendig (z. B. beim Wechsel eines Schülers von der Übergangsklasse an die Sprengelschule).
Für pädagogische und psychologische Fragestellungen stehen auch die regionalen Schulberatungsstellen der Staatlichen Schulberatung in Bayern zur Verfügung.


