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Austockung der Mobilen Reserve grundsätzlich ab dem 01. Februar 2012
Die Mobile Reserve wird um weitere Verträge grundsätzlich ab dem 01. Februar 2012 bis zum 31. Juli 2012 aufgestockt.
Die aktuellen Angebote hierzu finden Sie im unten stehenden Link.
Informationen über Nachrückerverträge
Das Nachrückverfahren für Grund-, Haupt- und Mittelschulen für das Schuljahr 2011/12 wird auf ein Online-Bewerbungsverfahren umgestellt.
Bei Nachrückerverträgen handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen bis zu einem Jahr.
Die Einstellung auf befristeten Arbeitsvertrag im aktuellen Schuljahr gilt für Prüflinge (Absolventen des letzten Jahres aus Oberbayern), Wartelistenbewerber und freie Bewerber im Einstellungsverfahren.
Es werden Nachrücker-Bewerbungen für Grundschullehrer, Hauptschullehrer, Fachlehrer und Förderlehrer in entsprechende Listen aufgenommen. Die Bewerberdaten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben und am Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Wichtiger Hinweis:
Das Nachrückverfahren für Ersatzsituationen beginnt ab 1. August.
Freie Bewerber geben ihre vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegte Vergleichsnote an. Im Nachgang zur Online-Bewerbung senden Sie bitte die entsprechenden Anerkennungsschreiben an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 40.2.
Als Freier Bewerber/in nennen Sie bitte das Land bzw. Bundesland, in dem sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Verträge zum Schuljahresbeginn enden nach den Sommerferien.
Weitere Verträge für Nachrücker, vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel, werden zur Zeit im November, Januar und Februar des Schuljahres angeboten; sie sind maximal bis Ende Juli befristet.
Weitere Hinweise zum neuen Online-Verfahren 2011
• Das Nachrückverfahren beginnt am 1.August 2011.
• Alle Stellen werden jeweils montags für drei Tage auf der Homepage der Regierung von Oberbayern ausgeschrieben. Dort sind auch Angaben über Einzelheiten sowie die zeitliche Abfolge nachzulesen.
• Bewerbungen sind parallel auch für mehrere Stellen möglich.
• Auf ausgeschriebene Hauptschulstellen können sich auch Grundschullehrer/innen bewerben.
• Stellen werden für einen konkreten Schulort oder für ein bestimmtes Einsatzgebiet (z.B. Schulamtsbezirk) ausgeschrieben. Gilt die Ausschreibung für einen Schulamtsbezirk, bestimmt das zugeordnete Schulamt - im Fall einer erfolgreichen Stellenbesetzung - den konkreten Einsatzort.
• Wer bereits eine Einstellungszusage (z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an einer Privatschule) erhalten hat, kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
• Für das Nachrückverfahren gilt das Leistungsprinzip. Die ausgeschriebenen Stellen werden deshalb nach Anstellungsnoten der Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
• Die Zusagen bzw. Absagen erfolgen per E-Mail (am Donnerstag oder Freitag).
• In der Ausschreibung für das Februarkontigent gelten längere Bewerbungsfristen. Die Benachrichtigung der Bewerber erfolgt entsprechend später.
• Bitte achten Sie darauf, dass Ihr elektronisches Postfach im Bewerbungszeitraum erreichbar ist und gegebenenfalls über ausreichend Speicherkapazität vefügt.
Ergänzend verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) mit differenzierten Informationen über Aushilfstätigkeiten bei anderen Schularten bzw. über die Nachrückverfahren anderer Regierungsbezirke.
Hinweise zur Eingabe von Bewerberdaten
Es kommt immer wieder vor, dass Felder im Bewerbungsformular unvollständig oder falsch ausgefüllt werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsformulars bekommen Sie in der "Anleitung zum Onlineverfahren für Nachrücker"(s.u.)
Häufige Fehler:
- Die Felder "Name" und "Vorname" werden verwechselt.
- Die E-Mail Adresse wird unvollständig eingegeben.
- Die E-Mail Adresse wird vergessen.
- Das für den Bewerber zuletzt zuständige Schulamt wird vergessen.
- Die Anzahl der Kinder wird nicht korrekt eingegeben.
- ...
Bitte beachten Sie, dass entsprechende Fehler von uns im Regelfall nicht korrigiert werden können.
Unvollständige oder falsch ausgefüllte Bewerbungen werden dann nicht im Verfahren berücksichtigt!
Hinweise zum Datenschutz (Neues Online - Verfahren Nachrücker)
Ihre Bewerberdaten werden über 'https' verschlüsselt und gesichert im Internet übertragen. Es ist damit gewährleistet, dass Ihre Daten nicht unberechtigt eingesehen und nicht von anderen verändert werden können.
Es werden nur solche Daten erhoben, die für die Abwicklung der Stellenbewerbung erforderlich sind. Die Daten werden nicht an unautorisierte Dritte weitergeben und im Falle der Nichteinstellung nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Notwendige Voraussetzungen zur Einstellung
1. Sie dürfen zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung keine arbeitsvertragliche Bindung zu einem privaten Schulträger haben,
2. Arbeitsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und Bewerbern, die zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung noch eine arbeitsvertragliche Bindung an einen privaten Schulträger unterhalten, sind anfechtbar.
3. Als Bewerber auf der Warteliste bleiben Sie nach Maßgabe der Wartelistenrichtlinien auf der Warteliste, wenn Sie einen befristeten Nachrückervertrag annehmen.
Sie sind verpflichtet, der Regierung von Oberbayern umgehend mitzuteilen, wenn Sie zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung eine arbeitsvertragliche Bindung an einen privaten Schulträger haben.


