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RegOb Internet > Aufgaben > Schulen > Berufliche Schulen

Berufliche Schulen in Oberbayern

Die Aufgaben der Mitarbeiter im Bereich Berufliche Schulen

Die Abteilung Berufliche Schulen im Bereich 4 der Regierung von Oberbayern ist für die ca. 360 beruflichen Schulen zuständig. Hierzu gehören Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Wirtschaftsschulen in Oberbayern.

Die Berufsschule umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12 bzw. 10 bis 13 und vermittelt Allgemeinbildung sowie theoretische und fachpraktische berufliche Kenntnisse im dualen System.
Abschlüsse: Berufsschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Die Berufsfachschulen verleihen einen Berufsausbildungsabschluss in Vollzeitform und unterscheiden sich erheblich in den Aufnahmebedingungen, der Ausbildungsdauer, den Abschlüssen etc.
Abschlüsse: Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit

Die Fachschule ermöglicht eine berufliche Weiterqualifizierung, dauert 1 bis 4 Schuljahre und wird sowohl in Vollzeitform als auch in Teilzeitform in verschiedenen Fachrichtungen angeboten.
Aufnahmebedingungen: abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit
Abschlüsse: Staatliche Abschlussprüfung oder Meisterprüfung, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife (Ergänzungsprüfung)

Die Fachakademie dauert 2 bis 3 Schuljahre und bereitet auf eine gehobene Berufslaufbahn vor.
Aufnahmebedingungen: Mittlerer Schulabschluss und in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit.
Abschlüsse: Staatliche Abschlussprüfung, nach bestandener Ergänzungsprüfung Fachhochschulreife, bei sehr guter Gesamtnote in beiden Zeugnissen fachgebundene Hochschulreife

Die Wirtschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10, 8 bis 10 oder 10 bis 11. Sie vermittelt allgemeine und berufliche Grundbildung.
Abschluss: Mittlerer Schulabschluss

Die Regierung ist aufsichtführende Behörde.

Die Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die auch zu den Beruflichen Schulen gehören, werden von Ministerialbeauftragen beaufsichtigt.




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