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RegOb Internet > Aufgaben > Planung und Bau > Hochbau > Nichtstaatlicher Hochbau

Nichtstaatlicher Hochbau

  • Allgemeine Angelegenheiten und Grundsatzfragen des nichtstaatlichen kommunalen Hochbaus, soweit nicht andere Sachgebiete zuständig sind (Städtebau, Wohnungswesen)
  • Baufachliche Beteiligung durch
    • Baufachliche Beratung und gutachtliche Stellungnahme bei Grundstückswahl und Planung in Abstimmung mit den Zuwendungssachgebieten
    • Baufachliche Prüfung der Bauunterlagen
    • Baufachliche Überprüfung der Bauausführung und der Verwendungsnachweise (soweit nicht den staatlichen Bauämtern übertragen)
    • Baufachliche Beteiligung bei der Erledigung von Prüfungserinnerungen bei Baumaßnahmen mit staatlicher Förderung nach Art. 23 und Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) wie zum Beispiel
    • öffentliche Schulen, Kindergärten, Schulsportstätten nach dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG), Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
    • Private Schulen, private Förderschulen, anerkannte und genehmigte Ersatzschulen nach dem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
    • Fremdenverkehrs- und Wirtschaftseinrichtungen nach den Richtlinien zur Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen öffentlicher Körperschaften (RÖFE) und der Erschließung von Industrie- und Fremdenverkehrsgelände aus dem regionalen Wirtschaftsförderprogramm (RIFE), Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
    • Kindertagesstätten, Heime für Erziehung und Sozialbetreuung nach SGB VIII, Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
    • Vereinssportanlagen, Schießsportstätten nach den staatlichen Sportförderrichtlinien, Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. Bayerischer Landessportverband
    • Spitzensporteinrichtungen wie Bundesleistungszentren und Landesleistungszentren, Fördergeber Bundesministerium und Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
    • Sonstige geförderte Hochbaumaßnahmen aus weiteren Ministerien, z.B. Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten



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