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RegOb Internet > Aufgaben > Planung und Bau > Hochbau > Krankenhausbau

Krankenhausbau

im Bereich
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG),
des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) und
des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
zur Bewirtschaftung der Fördermittel

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Mitwirkung bei allen Grúndsatzangelegenheiten des Fördersachgebiets 12.2
  • Beratung des Krankenhausträgers
  • Fachtechnische Prüfung des Raum- und Funktionsprogramms
  • Betreuung der Zielplanung und des Architektenwettbewerbs
  • Beratung der Planer und Projektanten
  • Baufachliche Prüfung und Bedarfsfeststellung (Plausibilität) zur finanziellen Absicherung der Fördermaßnahmen zur Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm
  • Baufachliche Stellungsnahme zu Anträgen auf vorzeitigen Baubeginn
  • Baufachliche Prüfung und Stellungnahme zur Bau- und Ausstattungsplanung (BAP)
    - Für Programmmaßnahmen > 2.050.000,-- €
    - Für Kontingentmaßnahmen < 2.050.000.-- €
  • Bestimmung der förderfähigen Kosten aufgrund tiefergehender Prüfung der BAP bei
    - Festbetragsförderung (feste Pauschale)
    - Teilbetragsförderung
  • Überwachung der anfallenden Kosten, Baukostenfortschreibung und Bauüberwachung während der Baumaßnahme
    - erforderliche Vergabezustimmung zum Beispiel bei erheblicher Kostenüberschreitung zur BAP
    - Baufachliche Stellungnahme zu beantragten Abschlagszahlungen von Förderleistungen
    - Ergänzen der Billigung bei Änderung im Entwurf, z.B. neue behördliche Auflagen
  • Prüfung des Verwendungsnachweises (VN)
  • Prüfung des Verwendungsnachweises zum Antrag auf Erhöhung der Jahrespauschale nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz, Artikel 12



Kontakt

  • Ansprechpartner

Weitere Informationen

  • Planungskrankenhäuser
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
  • Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG)
  • Finanzausgleichsgesetz
  • Jahreskrankenhausbauprogramme
  • Verkündungsplattform Bayern
Aktualisiert: 25.03.2010

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