Krankenhausbau
im Bereich
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG),
des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) und
des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
zur Bewirtschaftung der Fördermittel
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Mitwirkung bei allen Grúndsatzangelegenheiten des Fördersachgebiets 12.2
- Beratung des Krankenhausträgers
- Fachtechnische Prüfung des Raum- und Funktionsprogramms
- Betreuung der Zielplanung und des Architektenwettbewerbs
- Beratung der Planer und Projektanten
- Baufachliche Prüfung und Bedarfsfeststellung (Plausibilität) zur finanziellen Absicherung der Fördermaßnahmen zur Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm
- Baufachliche Stellungsnahme zu Anträgen auf vorzeitigen Baubeginn
- Baufachliche Prüfung und Stellungnahme zur Bau- und Ausstattungsplanung (BAP)
- Für Programmmaßnahmen > 2.050.000,-- €
- Für Kontingentmaßnahmen < 2.050.000.-- € - Bestimmung der förderfähigen Kosten aufgrund tiefergehender Prüfung der BAP bei
- Festbetragsförderung (feste Pauschale)
- Teilbetragsförderung - Überwachung der anfallenden Kosten, Baukostenfortschreibung und Bauüberwachung während der Baumaßnahme
- erforderliche Vergabezustimmung zum Beispiel bei erheblicher Kostenüberschreitung zur BAP
- Baufachliche Stellungnahme zu beantragten Abschlagszahlungen von Förderleistungen
- Ergänzen der Billigung bei Änderung im Entwurf, z.B. neue behördliche Auflagen - Prüfung des Verwendungsnachweises (VN)
- Prüfung des Verwendungsnachweises zum Antrag auf Erhöhung der Jahrespauschale nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz, Artikel 12
Kontakt
Weitere Informationen
- Planungskrankenhäuser
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
- Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG)
- Finanzausgleichsgesetz
- Jahreskrankenhausbauprogramme
- Verkündungsplattform Bayern
Aktualisiert: 25.03.2010


