Planfestellungsbeschlüsse und aktuelle Verfahren
Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren und hat Konzentrationswirkung, das heißt sie umfasst und ersetzt grundsätzlich alle, nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen, öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben.
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Planfeststellungsunterlagen


