Verwendung deutscher Urkunden im Ausland
Beglaubigung, Legalisation, Apostille
Im Ausland werden deutsche Urkunden vielfach nur dann anerkannt, wenn sie von dem Konsulat des betreffenden ausländischen Staates im Bundesgebiet legalisiert worden sind oder wenn sie mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 versehen sind.
Für die Legalisation durch ausländische Konsulate ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch eine deutsche Behörde erforderlich.
Bei Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen, Zeugnissen u. ä. wird diese Amtshandlung in Bayern von den Regierungen vorgenommen. Die Regierungen erteilen auch die Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961.
Zuständig ist immer die Regierung in deren Regierungsbezirk die Dokumente erstellt wurden.
Bei Fragen zur Beglaubigung von Urkunden aus Oberbayern und zur Erteilung der Apostille steht Ihnen bei der Regierung von Oberbayern die
Telefonnummern +49 (89) 2176-2295 und +49 (89) 2176-2495 zur Verfügung.
Wir bitten Sie wegen der hohen Komplexität des Beglaubigungswesens auf E-Mail Anfragen unbedingt zu verzichten !
Postalisch:
Regierung von Oberbayern
SG 11/ Beglaubigungswesen
80534 München
Bei postalischer Zusendung benötigen wir einen gut lesbaren und unterschriebenen Kurzantrag mit Angabe des Verwendungslandes und Ihrer Telefonnummer für Rückfragen.
Urkunden aus dem Justizbereich (Urteile, Erbscheine, notarielle Urkunden und Übersetzungen) werden meist beim örtlich zuständigen Landgericht beglaubigt bzw. mit Apostille versehen.
Näheres erfahren Sie bei der Landesjustizverwaltung
Telefon +49 (89) 55 97 01
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden im Verwendungsland oder deren konsularischen Vertretungen im Bundesgebiet, welche Dokumente sie vorlegen müssen und wie alt diese Dokumente sein dürfen.
Wenn Sie die Dokumente persönlich beglaubigen lassen wollen, finden Sie uns in der Beglaubigungsstelle:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
Die Beglaubigungsstelle ist geöffnet:
Montag - Donnerstag:
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Die Beglaubigungsgebühren müssen in unserer Zahlstelle bar bezahlt werden.Aufgrund des oft hohen Besucherandrangs können Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden.


