Medieninformation
Nr. 152 vom 15.05.2007
Grünes Licht für neue Märkte im Gewerbegebiet Weiherfeld der Stadt Ingolstadt Regierung fordert deutliche Reduzierung der Verkaufsflächen
Das Raumordnungsverfahren für die Ansiedlung eines Wohnkaufhauses sowie eines Bau-und Gartenfachmarktes im Gewerbegebiet Weiherfeld der Stadt Ingolstadt ist abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für das Vorhaben, fordert aber generell eine deutliche Reduzierung der Verkaufsflächen von bisher rund 60.000 auf insgesamt rund 50.000 Quadratmeter; bei den innenstadtrelevanten Randsortimenten wie zum Beispiel Glas, Porzellan oder Heimtextilien muss die Fläche von bisher rund 8.500 etwa um die Hälfte auf 4.750 Quadratmeter verringert werden. Damit können die Auswirkungen auf die hauptsächlich betroffenen Städte Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen weitgehend begrenzt werden. Die Regierung von Oberbayern hatte im Juni 2006 das Raumordnungsverfahren eingeleitet und die Stellungnahmen von 30 Behörden, Institutionen und Kommunen eingeholt und geprüft.
Die Fa. Küblböck Projektentwicklung GmbH beabsichtigt innerhalb des Gewerbegebietes „Weiherfeld“ der Stadt Ingolstadt ein Wohnkaufhaus sowie einen Bau- und Gartenfachmarkt zu errichten. Für das Wohnkaufhaus waren insgesamt 46.650 m² Verkaufsflächen vorgesehen, wovon ca. 5.450 m² auf innenstadtrelevante Sortimente entfallen. Der Bau- und Gartenfachmarkt ist mit insgesamt ca. 14.150 m² Verkaufsflächen, davon rund 3.000 Quadratmeter für innenstadtrelevante Sortimente geplant.
Die Regierung von Oberbayern beurteilt das Projekt aus landesplanerischer Sicht nur positiv, sofern es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So verlangt sie, dass die Verkaufsflächen des geplanten Wohnkaufhauses für das Möbel-Kernsortiment auf max. 35.000 m², für innenstadtrelevante Randsortimente auf max. 3.000 m² zu reduzieren sind. Die Verkaufsflächen des geplanten Bau- und Gartenfachmarktes sind für das Baumarkt-Kernsortiment auf max. 8.300 m², für das Gartenmarkt-Kernsortiment auf max. 2.000 m² zu begrenzen. Die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Randsortimente sind auf max. 1.750 m² zu begrenzen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens B 13 /B 16 ist wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Der Projektstandort innerhalb des Gewerbegebiets Weiherfeld befindet sich zwar nicht in einer integrierten Lage, aber in einer städtebaulichen Randlage, da er aus fachlicher Sicht auf der Grundlage der von der Stadt Ingolstadt nachgereichten Unterlagen als Bestandteil eines planerischen Gesamtkonzepts mit besondere Berücksichtigung u.a. der Aspekte Städtebau sowie Einzelhandel bewertet wird. Der Nachweis, dass für die geplanten Vorhaben keine geeigneten städtebaulich integrierten Standorte vorhanden sind, wurde von der Stadt Ingolstadt erbracht. Im Raumordnungsverfahren haben mehrere beteiligten Städte und Gemeinden (u. a. die Städte Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen) sowie das Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen das geplante Vorhaben mit der Begründung abgelehnt, dass sie die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen in den Stadt- bzw. Ortszentren und somit die verbrauchernahe Versorgung gefährden würden. Auch nach den Ausführungen in den vom Projektträger vorgelegten Gutachten sowie den nachgereichten Stellungnahmen zu den genannten Aspekten war aus landesplanerischer Sicht, insbesondere die Stadt Neuburg a.d.Donau auf Grund ihrer sehr guten verkehrlichen Anbindung an den Standort Weiherfeld (18 Minuten Fahrzeit) in das Einzugsgebiet für das Randsortiment mit einzubeziehen.
Die Regierung hat hier zum Schutz der innerstädtischen Strukturen von Ingolstadt als auch der benachbarten Mittelzentren die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente im geplanten Wohnkaufhaus von 5.450 m² auf maximal 3.000 m² reduziert. Bei der landesplanerischen Beurteilung der noch raumverträglichen Größenordnung für die geplanten Märkte wurden neben den Markt- und Strukturdaten auch die ergänzenden Stellungnahmen der Städte Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen, des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen sowie das städtebauliche Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Ingolstadt, welche den Ausschluss einiger innerstadtrelevanten Sortimente am Standort Weiherfeld vorsieht, zu Grunde gelegt.
Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“. |