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Medieninformation

Nr.    404    vom     26.10.2006


Grünes Licht für Polder Katzau
Gutes Beispiel für vorsorgenden Hochwasserschutz an der Donau

Das Raumordnungsverfahren für den maximal 390 Hektar umfassenden Flutpolder Katzau zur Hochwasserrückhaltung der Donau ist abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt jetzt grünes Licht für eine der beiden 390 bzw. 300 Hektar umfassenden Varianten A oder B, die mit ihrem Rückhaltevolumen gezielt Hochwasserspitzen kappen sollen. Die Auswirkungen der Maßnahmen sind durch Langzeitbeobachtungen zu begleiten. So müssen gegebenenfalls durch Anpassung der Planung Belastungen insbesondere der Landwirtschaft minimiert werden, die bei Variante A größer sind als bei der B-Variante. Ferner fordert die Regierung, aus land- und forstwirtschaftlichen sowie naturschutzfachlichen Gründen insbesondere die Strömungsbedingungen bei Flutungen im Polderraum zu optimieren, die Einstaudauer zu reduzieren, Flora und Fauna der Auestandorte durch geeignete Maßnahmen an die zukünftigen Standortbedingungen anzupassen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die 90 Hektar umfassende Variante C entspricht nicht einem effektiven und ökologisch verträglichen Hochwasserschutz, vor allem weil damit nur unzureichender Retentionsraum geschaffen würde.

„Mit diesem Projekt wird der Hochwasserschutz in Oberbayern weiter verbessert. Es ist für den Hochwasserschutz in den stromabwärts des Polders gelegenen Gebieten wichtig“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Der Flutpolder Katzau ist einer von mehreren geplanten Poldern an der Donau, bei denen durch eine umschließende Eindeichung ein geregelt und begrenzt überflutbarer Retentionsraum im ehemalig natürlichen Überschwemmungsgebiet der Donau geschaffen wird. Er ist Teilprojekt des „Aktionsprogramms 2020 für das Donau- und Maingebiet“: Mit diesem Programm soll ein Rückhaltevolumen von bis zu 30 Millionen Kubikmetern zur Kappung von Hochwasserspitzen geschaffen und so der Hochwasserschutz an der Donau verbessert werden.

Grundgedanke der Hochwasserrückhaltung ist es, Überflutungen zu vermeiden, die flussabwärts liegende, bebaute Gebiete mit ihren Bewohnern extrem gefährden und dem Naturhaushalt unabschätzbaren Schaden zufügen. Außerdem sollen möglichst nur Flächen mit geringen Auswirkungen auf die Umwelt überflutet und durch gezielten Einsatz der Hochwasserscheitel effizient gemindert werden. Der Rückhalteraum in der Katzau ist für die gezielte Kappung von Hochwasserspitzen bei großen Hochwässern vorgesehen. Eine solche Verringerung der kritischen Wasserhöhe kann in vergleichbaren Situationen entscheidend dazu beitragen, riesige Schäden zu vermeiden. Bei der größten Variante A hat das Einstaupotential ein Volumen von maximal 8,7 Millionen Kubikmetern, was z.B. den Scheitel des Hochwassers von 1999 um ca. 12 Zentimeter reduzieren hätte können. Ein Teil der Fläche, die bislang komplett der Deich entlang der Donau vor Hochwasser schützt, ist von Auwald bedeckt. Dieser soll in der Regel jährlich und ganz gezielt „ökologisch geflutet“ werden, damit sukzessive ein hochwertiger und standorttypischer, an Überflutungen angepasster Auwald entsteht.

Zu den grundlegenden Baumaßnahmen des Polders gehören die Errichtung eines Ein- und Auslassbauwerkes sowie eines in die stark landwirtschaftlich genutzte Fläche mit besten Böden zurückgenommenen landseitigen Deiches. Die genaue Ausführung des Deichkörpers sowie der notwendigen technischen Bauwerke wie Siele und Schöpfwerke wird bei den abschließenden Planungen festgelegt. Zum Schutz der besiedelten Bereiche vor schädlichem Grundwasseranstieg bei einem Einstau sind technische Maßnahmen wie Brunnengalerien zum Abpumpen vorgesehen. Fragen des Ausgleichs von Schäden und Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen sowie forst-wirtschaftlichen Produktionskraft wie Ernteausfälle, Erschwernisse bei der Bewirtschaftung und Folgeschäden, die durch die Polderflutungen entstehen, sowie mögliche Existenzgefährdungen durch das Vorhaben sind im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu klären. Der Vorhabensträger soll jedoch gegebenenfalls bereits vor der förmlichen Beantragung des Planfeststellungsverfahrens vertiefende Untersuchungen und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Tauschgrundstü-cken veranlassen.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens waren folgende drei Varianten:
Variante A: Bei der Maximalvariante hinsichtlich Fläche (ca. 390 Hektar) und Einstauvolumen (8,7 Millionen Kubikmeter) würde der Deich bis nahe an die Ortschaften Mitterwöhr, Niederwöhr und das nordöstliche Ortsende von Münchsmünster geführt.

Variante B: Die etwas kleinere Version umfasst deutlich weniger, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Fläche (ca. 300 Hektar) und rückt merklich von den oben genannten Siedlungsgebieten ab. Sie besitzt jedoch ein geringeres maximales Einstauvolumen (7,2 Millionen Kubikmeter).

Variante C: Die Minimallösung (ca. 90 Hektar) beschränkt sich im Wesentlichen auf den Auwaldbereich. Das geringe Einstauvolumen (ca. 2,5 Millionen Kubikmeter) lässt keine merkliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erwarten, neben einem höheren Rodungsbedarf sind zudem keine ökologischen Flutungen möglich.

„Der große Vorteil eines Raumordnungsverfahrens zeigte sich hier erneut: Die Regierung konnte bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium Lösungen für mögliche Interessenskonflikte und Probleme erarbeiten. Im Sinne einer „helfenden Planung“ wird  zudem die nicht zielführende Variante C gar nicht erst weiter verfolgt.“,  betont Regierungspräsident Hillenbrand. Die Regierung von Oberbayern hatte im April 2006 das Raumordnungsverfahren eingeleitet und die Stellungnahmen von 41 Behörden, Institutionen und Kommunen eingeholt und geprüft. Die Varianten A und B hat die Regierung dabei aus landesplanerischer Sicht positiv beurteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft, der Natur, der Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen sowie der Landschaftspflege und weiterer fachlicher Belange erfüllt sind. Zudem ist im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab.

Anlage: Übersichtsplan der Varianten (pdf  869 KB)

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